Der Tag

Der Tag Schüler:innen? Gendern in Schulprüfungen zählt in Niedersachsen nicht als Fehler

Niedersachsen räumt Schülerinnen und Schülern beziehungsweise Schüler:innen mehr Freiheiten bei der Schreibweise ein.

Niedersachsen räumt Schülerinnen und Schülern beziehungsweise Schüler:innen mehr Freiheiten bei der Schreibweise ein.

(Foto: picture alliance/dpa)

Schülerinnen und Schülern, Schüler:innen oder auch Schüler*innen sollen nach Ansicht der niedersächsischen Landesregierung keine Nachteile entstehen, wenn sie in ihren Prüfungen gegenderte Begriffe - wie hier mal exemplarisch von mir eingefügt - verwenden. Das geht aus einer Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage der AfD im Landtag hervor. Darin heißt es, die Regierung unterstütze es, "eine geschlechtersensible Sprache in Wort und Schrift im Unterricht sowie in außerunterrichtlichen Kontexten zu beachten". Das Gendern solle nicht als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit sanktioniert werden, heißt es weiter. Es könne von den Prüferinnen und Prüfern allerdings auch nicht angeordnet werden. Die Begründung des Ministeriums: In Abiturklausuren werden längst auch Texte bearbeitet, in denen gegendert wird. Es sei daher nicht vermittelbar, wenn diese Schreibweise in den Texten der Geprüften als Fehler gewertet würde. Gleichwohl dürften Schülerinnen und Schüler nicht zum Gendern aufgefordert werden.

Der AfD-Bildungspolitiker Harm Rykena, der die Anfrage gestellt hatte, kritisierte die Position der Regierung. "Unserer historisch gewachsenen deutschen Kultursprache wird durch diese verquere Praxis des Kultusministeriums ein Bärendienst erwiesen - Schluss damit", sagte er. Positiv sei allerdings die Klarstellung des Ministeriums, dass geschlechtersensible Sprache nicht angeordnet werden dürfe, so Rykena weiter.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen