Stiftung Warentest Steuererklärung per Internet nicht sicher
20.03.2001, 14:31 UhrDas staatlich empfohlene Steuer-Programm "Elster" wird vorläufig vom Netz genommen. Mit dieser Ankündigung reagierte der bayrische Finanzminister Faltlhauser auf Sicherheitslücken in dem Programm, die von der Stiftung Warentest festgestellt worden waren. Die Berliner Tester schrieben in ihrem neuen Heft "Finanztest", dass das Programm für die Abgabe der Steuererklärung per Internet "erhebliche Sicherheitsmängel " aufweise: "Datendiebe können den Server der Finanzverwaltung überlisten, unbemerkt die Steuererklärung abfangen und persönliche Daten der Steuerzahler missbrauchen. " Das habe ein Sicherheitscheck der Stiftung ergeben.
Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte, es werde derzeit geprüft, ob die Vorwürfe zuträfen. Die Zugänge über die so genannten Server für das Programm in München und Düsseldorf wurden abgeschaltet. In München hieß es, der Stopp sei unumgänglich gewesen. Beim NRW-Finanzministerium hieß es, der Download des Programms stehe "zur Zeit leider nicht zur Verfügung".
Die Elektronische Steuererklärung (Elster) ließ sich ursprünglich über das Internet auf den heimischen PC herunterladen. Die per Software errechneten Daten wurden nach Abschluss der Steuererklärung auf Knopfdruck via Internet oder direkt über das Telefonnetz an die Verwaltung versandt.
Genau bei diesem Schritt ins Netz aber passierten die Sicherheitsmängel. Hacker könnten sich einschleichen und über die Daten der Steuerzahler verfügen. "Die Datendiebe haben nicht nur Einsicht in die persönlichen Daten der Steuerzahler, sondern auch Zugang zu ihrem Computer", schreibt "Finanztest". Solange diese Sicherheitsmängel nicht behoben seien, sollte man die Steuerformulare lieber in Papierform per Post versenden.
Das Bundesfinanzministerium hatte sich von dem Elster-Programm kürzere Bearbeitungszeiten und schnellere Steuererstattungen versprochen, da die Daten bei den Ämtern nicht mehr manuell eingegeben werden müssen. Wegen der rechtlich noch unwirksamen elektronischen Unterschrift muss die Erklärung aber in vereinfachter Form noch ausgedruckt, per Hand unterschrieben und mit den anderen Unterlagen zum Amt geschickt werden.
Quelle: ntv.de