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Jens Lehmann erneut vor Gericht Der "Kettensägen-Massaker"-Prozess geht weiter

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Er will keine 420.000 Euro zahlen: Jens Lehmann.

Er will keine 420.000 Euro zahlen: Jens Lehmann.

(Foto: picture alliance / Peter Boehmer)

Das "Kettensägen-Massaker", wie Jens Lehmanns Aktion auf einem Nachbargrundstück scherzhaft genannt wird, erhält eine Fortsetzung vor Gericht. Nachdem weder der Ex-Fußball-Nationalspieler noch die Staatsanwaltschaft ein Urteil in erster Instanz akzeptieren wollten, wird der Fall im Herbst neu aufgerollt.

Der Kettensägen-Prozess um Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann geht in die nächste Runde. Im Herbst muss der 54-Jährige laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung abermals vor Gericht erscheinen. Das Landgericht München II hat demnach im Berufungsverfahren die erneute Verhandlung des Falls für kommenden September angesetzt. Es seien vier Hauptverhandlungstage angesetzt, zitiert die Zeitung eine Gerichtssprecherin.

Lehmann war im Dezember 2023 in erster Instanz vor dem Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs verurteilt worden. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro, zahlbar in 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro, aufgebrummt.

In dem Prozess ging es in erster Linie um einen Nachbarschaftsstreit, der bizarre Ausmaße angenommen hatte. So soll Lehmann die Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge angesägt haben. Kurz zuvor war auch die Stromversorgung der Überwachungskamera gekappt worden - diese lief allerdings im Batteriebetrieb weiter und zeichnete Lehmann auf.

Zwischen Freiheitsstrafe und Freispruch

Der Ex-Sportler hatte zugegeben, mit der Kettensäge die Garage betreten zu haben, mehr allerdings nicht. Laut Staatsanwalt wollte Lehmann seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen". Zudem wurden dem früheren Nationaltorwart Beleidigungen zweier Polizisten und die Prellung einer Parkgebühr vorgeworfen.

Weder Lehmann noch die Staatsanwaltschaft waren mit dem Urteil zufrieden und legten jeweils Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und drei Monatsgehälter Lehmanns verlangt. Lehmanns Anwalt hatte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des Betrugs gefordert und hielt für die Polizisten-Beleidigung eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro für angemessen.

Quelle: ntv.de, vpr/spot

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