Unterhaltung

Uneheliche Tochter beschwert sich Gericht legt Erbstreit um Udo Jürgens bei

2010 war der Familienfrieden noch heil: Udo Jürgens mit Tochter Gloria Burda und Sohn John Jürgens.

2010 war der Familienfrieden noch heil: Udo Jürgens mit Tochter Gloria Burda und Sohn John Jürgens.

(Foto: imago/SKATA)

Eineinhalb Jahre ist Sänger Udo Jürgens bereits tot. Doch noch immer streiten seine Kinder um das Erbe in Höhe von 52 Millionen Euro. Die uneheliche Tochter verliert nun vor Gericht. Ihre Klage wird abgewiesen. Leer geht sie trotzdem nicht aus.

Der Streit um das Erbe von Schlager-Star Udo Jürgens ist geklärt. Das Obergericht des Kantons Zürich hat sein Urteil gefällt und damit die Klage der unehelichen Jürgens-Tochter Gloria Burda abgewiesen. Wie die "Bild"-Zeitung meldet, sind alle ihre Forderungen in zweiter Instanz zurückgewiesen worden.

Jürgens mit seinem Bruder Manfred und Tochter Jenny.

Jürgens mit seinem Bruder Manfred und Tochter Jenny.

(Foto: imago/APress)

Die 21 Jahre alte Studentin hatte sich über die Erbverteilung beschwert. Leer geht sie trotzdem nicht aus. Denn wie auch bekannt wurde, erbt die Österreicherin ihren Pflichtteil von 8,2 Millionen Euro. Haupterben des 52 Millionen Euro umfassenden Vermögens, zuzüglich der Rechte an seinen Liedern, sind dem Blatt zufolge die beiden ehelichen Kinder Jürgens, John und Jenny. Beide stammen aus der Ehe mit Erika Meier, mit der der Musiker von 1964 bis 1989 verheiratet war.

Udo Jürgens hatte in seinem Testament nach Schweizer Erbrecht seine beiden ehelichen Kinder sowie seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz als Haupterben eingesetzt. Das erklärte John Jürgens bereits 2015 in einem Interview mit "Bunte". Die beiden unehelichen Töchter, Sonja Jürgens und Gloria Burda, soll Udo Jürgens testamentarisch als "Vermächtnisnehmerinnen" mit einem Pflichtteil, dafür aber ohne Mitspracherecht bei der Vermögensverwaltung bedacht haben.

Jürgens ging "auf Distanz" zu Burda

Neben ihrem geringeren Erbanteil hatte sich Burda laut Informationen der "Bild"-Zeitung auch über die von Jürgens eingesetzten Erbverwalter beklagt. Der Entertainer hatte seinen Bruder Manfred Bockelmann und seinen Rechtsanwalt Dr. Werner Weber eingesetzt. Burda wirft beiden vor, befangen beziehungsweise nicht qualifiziert für die Nachlassverwaltung zu sein.

Zudem soll sie angemahnt haben, dass es ein Konto mit über 77.000 Euro für sie gebe, das ihr mit Erreichen der Volljährigkeit zustehen sollte. Dieses Geld habe sie jedoch nie erhalten. Das Gericht stellte jedoch dem Blatt zufolge fest, dass sie Summe nie überwiesen wurde, da Jürgens zuletzt bei Burda "auf Distanz gegangen" sei. Darüber hinaus sollen zahlreiche Gegenstände - darunter ein Boot, ein Privatjet und Kunstwerke - nicht als Teil der Erbmasse geschätzt worden sein, so Burdas Vorwurf. Auch diese Beschwerde wurde vom Gericht zurückgewiesen.

Udo Jürgens war am 21. Dezember 2014 im Alter von 80 Jahren während eines Spaziergangs in Gottlieben im Schweizer Kanton Thurgau bewusstlos zusammengebrochen und wenig später im Spital von Münsterlingen an Herzversagen verstorben.

Quelle: ntv.de, lsc/spot

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