Manipuliertes Videomaterial?Gil Ofarims Anwalt äußert sich zu brisanten Aussagen

An Tag 15 im Dschungelcamp bricht Gil Ofarim sein Schweigen zum Davidstern-Skandal. Er sät damit neue Zweifel an dem abgeschlossenen Verfahren. Sein Verteidiger nennt nun Details und spricht von einem möglichen Zeitsprung in einer Videoaufnahme.
Nach Gil Ofarims überraschenden Äußerungen im Dschungelcamp zum Davidstern-Skandal hat sich sein Anwalt in den Sozialen Medien zu Wort gemeldet. In Videobeiträgen, die in der Nacht auf Samstag auf Instagram veröffentlicht wurden, ging Ofarims Verteidiger Alexander Stevens unter anderem auf einen angeblichen Zeugen ein sowie auf Videoaufnahmen, die in dem später eingestellten Verfahren in Leipzig eine große Rolle gespielt hatten.
Im Zwiegespräch mit Mitcamperin Simone Ballack war Ofarim in der am Freitagabend ausgestrahlten Folge von "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" unerwartet auf die damaligen Vorgänge eingegangen. Ihm ging es dabei vor allem um Videoaufnahmen, die in dem Prozess zum sogenannten Davidstern-Skandal eine große Rolle gespielt hatten. Ofarim behauptete etwa ohne Beleg, dass das im Verfahren ausgewertete Band nicht das Originalband gewesen sei. Zudem sprach er von einem Zeugen, der ausgesagt habe, dass er "den Davidstern gesehen" habe.
Ofarims Äußerungen im Dschungelcamp kamen auch deshalb überraschend, weil er in den Tagen zuvor viele Fragen seiner RTL-Mitcamper zu dem Fall unbeantwortet gelassen hatte. Wie er allerdings zu seinen Schlüssen zu dem Videomaterial kam, bleibt unklar.
Ofarims Anwalt Stevens erwähnt Privatgutachten
Nach Ansicht von Ofarims Verteidiger Stevens spielt die Frage nach der Sichtbarkeit des Davidsterns keine Rolle, wie dieser in seinem Instagram-Beitrag behauptete. Dies begründete er damit, dass das Tragen des Sterns keine zwingende Voraussetzung für eine Beleidigung sei. Soll heißen: Man muss keinen Davidstern sehen, um jemanden antisemitisch zu beleidigen.
Dennoch will Stevens in keinster Weise in Abrede stellen, dass Gil Ofarim nicht von dem Hotelmitarbeiter diskriminiert wurde. "Zumal ja anhand einer Zeugenaussage festgestellt wurde, dass der Hotelmanager keinerlei Beleidigungen geäußert hat und damit diese Anschuldigung falsch war, wofür sich Gil Ofarim auch entschuldigt hat." Stevens erwähnte außerdem ein von Ofarims Verteidigern in Auftrag gegebenes Privatgutachten, das angeblich zu einem anderen Ergebnis kam als der erste Gutachter, also der Digitalforensiker.
Angeblich fehlen zwei Sekunden des Videos
Schon in einem anderen Videobeitrag, den Stevens wenige Stunden zuvor veröffentlicht hatte, äußerte er sich zu den ausgewerteten Videos aus dem Prozess. Stevens stellt dabei die Frage in den Raum, ob eines davon manipuliert gewesen sein könnte. "Wir Verteidiger haben während des Prozesses festgestellt, dass eines der drei in Augenschein genommenen Videos an einer neuralgischen Stelle einen Zeitsprung aufweist - zwei Sekunden fehlen", behauptete Stevens in dem Instagram-Beitrag. Die Angaben von Stevens lassen sich zunächst nicht unabhängig prüfen.
Stevens hatte sich erst am Mittwochabend live auf Instagram gemeinsam mit dem Strafrichter Thorsten Schleif zur Einstellung des Leipziger Strafverfahrens geäußert. Dass sich Ofarim bislang nicht weiter zu dem Fall geäußert hatte, erklärten die Juristen mit einer Unterlassungserklärung. Mandanten werde in solchen Fällen häufig geraten: "Am besten sagst du gar nichts mehr darüber." Ob die jüngsten Äußerungen von Stevens und Ofarim einen Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung darstellen, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft Leipzig wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern.