"In bester Begleitung"Oliver Kahn teilt seltenen Pärchen-Schnappschuss

Früher stand er bei Wind und Wetter im Tor. Doch als Fußball-Pensionär hat auch ein Oliver Kahn irgendwann die Schnauze vom Winter voll. Das tut er nun mit einem Schnappschuss kund, auf dem er nicht allein zu sehen ist.
Seit zehn Tagen ist bereits offiziell Frühling. Aber noch ist davon landauf, landab nur wenig zu spüren. Aktuell klettern die Temperaturen in ganz Deutschland kaum über zehn Grad. Mitunter geht es sogar richtig frostig zu.
Davon kann auch Oliver Kahn ein Lied singen. Auf seiner Instagram-Seite postete der ehemalige FC-Bayern- und Nationaltorwart ein Foto, das ihn in der Natur an einem Flussufer zeigt. "Der Winter zeigt Charakter. Aber langsam reicht's", lässt er seinem Frust im zugehörigen Kommentar freien Lauf.
Aber der 56-Jährige schränkt gleichzeitig ein: "In bester Begleitung wird selbst der letzte Frost leichter. Zeit für neue Energie. Wer freut sich auf den Frühling?"
Oliver Kahns zweite Ehe
Auf dem Foto ist Kahn sowohl mit seiner Frau Svenja als auch mit seiner Hündin Lotte zu sehen. Gute Begleiter sind sicherlich beide, aber wir gehen doch mal davon aus, dass sich die Äußerung des Ex-Titans zwischen den Pfosten in erster Linie auf seine Gattin bezieht.
Oliver Kahn und die gebürtige Svenja Kögel sind seit 2011 verheiratet. Die beiden haben zusammen zwei Kinder. Private Schnappschüsse des Paares sind eher selten, auch wenn Kahn seinen Instagram-Fans gelegentlich Einblicke in seinen Alltag gewährt. So postete er etwa kurz vor Weihnachten 2025 ein Bild in ähnlicher Szenerie wie das neue Foto - damals aber nur mit Vierbeiner.
Mit seiner Frau Svenja ging Kahn seine zweite Ehe ein. Von 1999 bis 2009 war er mit Simone Belz verheiratet, mit der er zwei weitere Kinder hat. Für Schlagzeilen sorgte zudem seine außereheliche Liaison mit Verena Kerth, die von 2003 bis 2008 währte. Seine aktive Fußball-Karriere beendete Kahn ebenfalls 2008. Seine 2020 übernommene Tätigkeit im Vorstand des FC Bayern endete 2023 vorzeitig mit seiner Entlassung.