Wegen falscher Verdächtigung Justiz erhebt Anklage gegen Gil Ofarim
31.03.2022, 13:42 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Gil Ofarim angeklagt.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der Sänger Gil Ofarim behauptet, man habe ihn in einem Leipziger Hotel antisemitisch angefeindet. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, stellen das Verfahren jedoch ein. Nun droht dem Sänger ein Gerichtsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Musiker und Schauspieler Gil Ofarim wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung angeklagt. Das Verfahren gegen einen von Ofarim durch Antisemitismusvorwürfe belasteten Leipziger Hotelmitarbeiter wurde hingegen eingestellt, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte. Aufgrund der großen öffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage zum Landgericht und nicht zum Amtsgericht erfolgt.
Der Musiker hatte mit einem Video, das er am 5. Oktober auf Instagram postete, für eine Welle der Entrüstung gesorgt. Darin erzählte er, dass er von einem Mitarbeiter des Leipziger Hotels dazu aufgefordert worden war, seine Halskette mit einem Davidstern einzupacken. Erst dann dürfe er einchecken.
Die Veröffentlichung des Videos durch Ofarim schlug hohe Wellen. Unter anderem zeigte sich der damalige Außenminister Heiko Maas "fassungslos" und forderte einen "Schulterschluss der Gesellschaft" gegen Antisemitismus. Erste Zweifel an Ofarims Darstellung kamen auf, nachdem die "Bild"-Zeitung Mitte Oktober unter Berufung auf tonlose Überwachungsvideos aus dem Hotel berichtet hatte, dass die Kette des Musikers mit dem Davidstern angeblich gar nicht zu sehen sei.
Landgericht entscheidet über Anklage
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trug sich der von Ofarim geschilderte Vorfall nicht zu. Es seien umfangreiche Ermittlungen erfolgt und zahlreiche Zeugen vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe als Ergebnis keine Feststellungen treffen können, die das Geschehen bestätigten. Da damit kein Tatverdacht gegen den Hotelmitarbeiter bestehe, sei dessen Verfahren eingestellt worden.
Demgegenüber bestehe aber ein hinreichender Tatverdacht, dass Ofarim mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Äußerungen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen sein Video veröffentlicht habe.
Außerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober nicht nur den falschen Geschehensablauf wiederholt, sondern ihn außerdem ausdrücklich angezeigt zu haben. Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Quelle: ntv.de, mba/AFP/spot