Bewährungsauflagen verletzt Lohan muss in den Knast
02.11.2011, 20:14 UhrWeil sie immer wieder gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen hat, muss Lindsay Lohan für 30 Tage ins Gefängnis. Danach muss sie sich an strenge Auflagen halten, sonst muss sie für weitere 270 Tage in Haft.
Die US-Schauspielerin Lindsay Lohan muss erneut ins Gefängnis. Wegen ordnete eine Richterin in Los Angeles 30 Tage Haft an und verhängte zudem strikte Auflagen. Die 25-jährige Lohan nahm das Urteil an.
Die Gerichtsanhörung wurde live von dem Internetportal "Tmz.com" übertragen. Die Schauspielerin muss ihre Haftstrafe spätestens am 9. November antreten. Nach ihrer Freilassung muss Lohan die Anweisungen der Richterin befolgen, sonst drohen ihr weitere 270 Tage Gefängnis.
Richterin Stephanie Sautner legte bis Ende März einen Plan vor. Danach muss der Star jeden Monat mindestens zwölf Tage Sozialdienst im Leichenschauhaus ableisten und regelmäßig an Therapiesitzungen teilnehmen.
Wegen Verletzung von Bewährungspflichten nach Diebstahl und Alkohol- sowie Drogenvergehen ist Lohan in den vergangenen Jahren schon häufiger in Haft genommen worden. Mitte Oktober hatte die Richterin Lohans Bewährung erneut aufgehoben, nachdem die 25-Jährige zahlreiche Dienste in einem Frauenhaus verpasst oder abgesagt hatte.
Quelle: ntv.de, dpa