Unterhaltung

Autorin legt Berufung ein Streit um Til-Schweiger-Filme geht weiter

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Der Streit dreht sich unter anderem um den Film "Keinohrhasen".

Der Streit dreht sich unter anderem um den Film "Keinohrhasen".

(Foto: imago images/Everett Collection)

Seit Jahren kämpft Drehbuchautorin Anika Decker dafür, für ihre Arbeit an den Til-Schweiger-Filmen "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" besser vergütet zu werden. Wegen der Verjährung ihrer Ansprüche wird ihr vor Gericht jedoch nur ein Bruchteil ihrer Forderungen zugestanden. Das will sie nicht akzeptieren.

Der Streit um eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" geht in die nächste Runde. Drehbuchautorin Anika Decker hat gegen das Urteil des Berliner Landgerichts Berufung eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit landet der Fall erneut vor dem Berliner Kammergericht.

Zwar hatte das Landgericht der Drehbuchautorin grundsätzlich eine höhere Beteiligung an den Kinohits zugesprochen. Ein Großteil ihrer Ansprüche ist nach dem Urteil von Ende September aber verjährt.

Decker hatte ursprünglich laut Gericht mehr als zwei Millionen Euro von der Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films, die Schweiger gehört, sowie dem Medienkonzern Warner Bros. verlangt. Nach dem Urteil des Landgerichts steht ihr für die Zeit bis Ende 2020 lediglich ein Gesamtbetrag von gut 180.000 Euro Beteiligung an den zwei Kinohits zu. Für die Nutzung der beiden Filmproduktionen ab dem Jahr 2021 habe sie einen Anspruch an den Nettoerlösen von 3,68 Prozent für "Keinohrhasen" und von 3,48 Prozent an "Zweiohrküken", hieß es.

Der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht

Das Urteil stützt sich auf den "Fairnessparagrafen" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das trifft aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall zu. "Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte später Millionen Besucher an.

Bevor es zu dem Urteil in erster Instanz kam, hatte die Autorin vor Gericht eine Auskunft über die Einnahmen aus den Filmen erzwungen. Da die beklagten Unternehmen diese zunächst verhindern wollten, kam der Fall erstmals vor das Kammergericht. Bei einer mündlichen Verhandlung zogen die Firmen aber im Februar 2022 ihre Berufung zurück.

Quelle: ntv.de, vpr/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen