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Alkoholfahrt ohne Führerschein Gina-Lisa Lohfink zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Fahren ohne Fahrerlaubnis und Alkohol am Steuer - dafür muss sich Gina-Lisa Lohfink vor Gericht verantworten. Nun ist das Urteil gefallen: Acht Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe. Zudem gibt es strenge Auflagen für den Reality-Star.

Gina-Lisa Lohfink musste sich wegen "falscher Verdächtigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr" vor dem Amtsgericht im hessischen Langen verantworten. Das Gericht befand den Reality-Star, der 2008 durch seine Teilnahme bei "Germany's next Topmodel" bekannt wurde, in allen Punkten für schuldig. Das Urteil: Acht Monate auf Bewährung. Vor Ablauf von zwölf Monaten darf Lohfink zudem keinen neuen Führerschein machen. Außerdem muss sie eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen, die an eine Suchthilfe gespendet wird.

Die Bewährungsstrafe wurde unter der Auflage verhängt, dass sich die 37-Jährige in den nächsten drei Jahren nichts zuschulden kommen lässt - sonst drohen Lohfink acht Monate Gefängnis. Außerdem muss sie sich in diesem Zeitraum regelmäßig bei ihrem Bewährungshelfer melden.

Lohfinks Anwalt ist "zufrieden" mit dem Urteil

Gina-Lisa Lohfink zeigte sich vor Gericht reuig und gab zu, sowohl Alkohol als auch Betäubungsmittel konsumiert zu haben und danach Auto gefahren zu sein. Der Grund dafür seien private und berufliche Probleme gewesen. Sie habe sich inzwischen professionelle Hilfe gesucht. Sie gehe seit einiger Zeit zu einer Psychologin. Zudem habe sie jetzt eine neue Beziehung, in der sie sich gut aufgehoben fühle. Außerdem habe sie ihr Auto verkauft, um nicht in Versuchung zu kommen.

Ihr Anwalt Burkhard Benecken zeigt sich im RTL-Interview zufrieden mit dem Urteil, es sei "pädagogisch wertvoll" - zumal Lohfink vorab wegen ähnlicher Taten "schon mal in Erscheinung getreten ist". "Es ist eine Art Damoklesschwert, das jetzt über meiner Mandantin hängt. Wenn sie sich gut führt, passiert gar nichts. Wenn sie rückfällig wird, spürt sie die Konsequenzen. Wir werden das Urteil akzeptieren", so Benecken.

Doppelter Gerichtsärger für Lohfink

Erst vor wenigen Wochen hatte sich Lohfink bereits in einer anderen Angelegenheit vor Gericht wiedergefunden. Mit ihrem Ex-Freund stritt sie sich um 22.243,62 Euro. Während sie sich sicher war, die Summe von ihm geschenkt bekommen zu haben, beteuerte er, es habe sich lediglich um eine Leihgabe gehandelt und forderte das Geld plus Zinsen zurück. Er bekam recht und Lohfink muss nun zahlen.

Sowohl Lohfink als auch ihr Anwalt Benecken zeigten sich damals nach der Urteilsverkündung gegenüber RTL "sehr erstaunt" über diese Entscheidung und kündigten an, in Revision gehen zu wollen. Auch, weil Lohfink die Summe, die sie ihrem Ex schuldet, vermutlich nicht "auf einen Schlag zahlen" könne. Nun kommen noch einmal 5000 Euro aus dem aktuellen Urteil dazu.

Quelle: ntv.de, csp

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