Wer zuerst kommt... Urteil im Fall www.melle.de
03.02.2006, 13:30 UhrStädte und Gemeinden haben kein besonderes Recht auf den Schutz ihres Namens für Internetadressen.
Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden (AZ.: 12 O 3937/04). Laut der Kammer kommt es bei Namensgleichheit vor allem darauf an, wer als erster die Adresse für sich beansprucht hat.
Geklagt hatte die Stadt Melle bei Osnabrück, die im Internet nur unter www.stadt-melle.de zu erreichen ist. Die Adresse www.melle.de hatte sich zuvor eine Dachsystemfirma gleichen Namens gesichert.
Quelle: ntv.de