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Karlsruhe: Verletzung der BürgerrechteBKA-Befugnisse für Terrorbekämpfung teils verfassungswidrig

20.04.2016, 16:10 Uhr

Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das BKA-Gesetz soll nun bis Mitte 2018 nachgebessert werden, so die Richter.

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