
20.04.2016 16:10 Uhr – 01:43 min
Karlsruhe: Verletzung der Bürgerrechte BKA-Befugnisse für Terrorbekämpfung teils verfassungswidrig
Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das BKA-Gesetz soll nun bis Mitte 2018 nachgebessert werden, so die Richter.