Kunstdiebstahl im Grünen Gewölbe Angehöriger von Remmo-Clan angeklagt
22.08.2023, 14:07 Uhr Artikel anhören
Die Täter erbeuteten laut Behördenangaben Schmuckstücke im Wert von 113 Millionen Euro.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Nach aufgehobenem Haftbefehl im Mai 2022 klagt jetzt die Dresdner Staatsanwaltschaft. Ein weiteres Mitglied des Berliner Remmo-Clans soll unter anderem der Fahrer bei dem Einbruch in die Schatzkammer Grünes Gewölbe gewesen sein. Der 23-Jährige befindet sich aktuell auf freiem Fuß.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen weiteren Tatverdächtigen für den Einbruch in die Schatzkammer Grünes Gewölbe erhoben. Der 23-Jährige sei ein Angehöriger der im Mai am Landgericht Dresden verurteilten fünf Männer, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zur Last gelegt werde ihm Beihilfe zum Diebstahl, zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung und zur Brandstiftung. "Ihm wird vorgeworfen, das Tatgeschehen dadurch gefördert und ermöglicht zu haben, dass er mehrere Beteiligte zu ihrem Treffpunkt in Berlin fahren sollte und - nachdem sie dabei in eine Polizeikontrolle geraten waren - ein gezieltes Ablenkungsmanöver ausführte."
Der Kunstdiebstahl aus dem Schatzkammermuseum geschah am 25. November 2019 und gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem über eine Million Euro Schaden, als sie einen Stromverteilerkasten in der Altstadt sowie ein Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses in Brand setzten, um Spuren zu verwischen.
Fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan wurden zu Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ihm ging eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten voraus. Ein Teil der Beute wurde dafür kurz vor Weihnachten 2022 wieder zurückgegeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befindet sich der 23-Jährige auf freiem Fuß.
Er war in dieser Sache schon einmal im Mai 2022 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden festgenommen worden - am Rande der Hauptverhandlung gegen die anderen Beschuldigten. Er hatte dem Verfahren als Besucher beigewohnt. Auf seine Beschwerde hin hob das Landgericht Dresden den Haftbefehl Anfang Juni 2022 wieder auf. Da der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, wurde die Anklage zum Amtsgericht Dresden - Jugendschöffengericht - erhoben.
Quelle: ntv.de, msc/dpa