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Zivilisten im Krieg misshandelt Assad-treuer Milizenchef in Hamburg verurteilt

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An Kontrollpunkten im Stadtteil Al-Tadamon in Damaskus ließ der Verurteilte willkürlich Zivilisten abführen.

An Kontrollpunkten im Stadtteil Al-Tadamon in Damaskus ließ der Verurteilte willkürlich Zivilisten abführen.

(Foto: REUTERS)

Während des syrischen Bürgerkrieges begeht der Anführer einer Regierungsmiliz Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Unter anderem misshandelt er in Damaskus Zivilisten. 2016 beantragt er in Deutschland Asyl. Jetzt muss der 47-Jährige ins Gefängnis.

Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ein ehemaliges Mitglied einer syrischen Regierungsmiliz zu zehn Jahren Haft verurteilt. Als Anführer der mit Ex-Machthaber Baschar al-Assad verbündeten Shabiha-Miliz habe sich der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 in Damaskus an der Misshandlung und Versklavung von Zivilisten sowie an Plünderungen beteiligt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Miliz sollte in Zusammenarbeit mit einer Abteilung des militärischen Geheimdienstes oppositionelle Bestrebungen mit Gewalt unterdrücken. Durch den Stadtteil Al-Tadamon verlief im syrischen Bürgerkrieg die Frontlinie. An Kontrollpunkten ließ der Angeklagte willkürlich Zivilisten abführen. Sie mussten für die Regierungstruppen Sandsäcke schleppen, teilweise unter Beschuss. Die Zwangsarbeit wertete das Gericht als Versklavung.

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Mehrere der Opfer, die als Zeugen im Prozess aussagten, berichteten nach Angaben des Vorsitzenden Richters von Misshandlungen durch den Angeklagten. Im Stadtteil nutzte er seine Stellung aus, um sich in Läden von eingeschüchterten Besitzern umsonst zu bedienen. Das Gericht hörte mehr als 25 Zeugen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger des 47-Jährigen hatten Freispruch beantragt.

Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts im Februar 2016 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Ein syrischer Mitbewohner in einer Unterkunft erkannte ihn und zeigte ihn an. Am 2. August vergangenen Jahres wurde der Angeklagte in Bremen festgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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