"Mädchen könnten Schlüssel sein""Blut ist dicker als Wasser" bringt Clan-Verfolgung oft zum Scheitern
Von Sarah Platz
"Ein Schaulaufen der Organisierten Kriminalität" wird die Beerdigung des als "Clan-Größe" bezeichneten Mehmet K. vor rund zwei Wochen genannt. Die Aussage füttert das ohnehin mulmige Sicherheitsgefühl vieler. Warum scheinen sich die Behörden an kriminellen Clanstrukturen die Zähne auszubeißen?
Als Mehmet K., der von den Medien als "Der Pate von Berlin" und "Clan-Größe" betitelt wird, vor Kurzem in Anwesenheit von fast 1000 Trauergästen beerdigt wurde, nannte ein Polizeibeamter das ein "Schaulaufen der Organisierten Kriminalität". Die Aussage hallt bis heute nach, füttert sie doch eine gängige These: Der Rechtsstaat versagt im Umgang mit Clankriminalität. So zumindest lauten etliche Schlagzeilen und der Tenor einiger Politiker, sobald es Hinweise auf entsprechende Vergehen und Verbrechen gibt.
Nun besteht ein funktionierender Rechtsstaat aus verschiedenen Rädchen. Ein besonders großes ist etwa die Unschuldsvermutung. "In dubio pro reo" schützt Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher Willkür - wozu auch die aus dunklen Zeiten deutscher Rechtsgeschichte stammende Sippenhaft gehört. In anderen Worten: Für eine Verurteilung reicht nicht der bloße Verdacht, sondern braucht es Sicherheit - und zwar durch objektive und hinreichende Beweise für Taten durch ihn oder sie.
An genau diesen Beweisen - Aufnahmen, Dokumente, belastbare Zeugen - fehlt es in Bezug auf sogenannte Clankriminalität oft, wie Thomas Ganz, ehemaliger Clanexperte beim Landeskriminalamt Niedersachsen, im Gespräch mit ntv.de deutlich macht. In erster Linie bedeute das, so der Experte, dass Äußerungen wie die des Polizisten und GdP-Vertreters bei der Beerdigung von Mehmet K. oder entsprechende Schlagzeilen "in einem Rechtsstaat, in dem die Unschuldsvermutung bis zu einer Verurteilung gelten sollte, unerträglich sind". Denn wer nicht angeklagt oder verurteilt wurde - sei es aus Mangel an Beweisen - "ist eben offiziell kein Krimineller".
Fehlende Differenzierung zwischen Strukturen
Ein weiteres Rädchen des Rechtsstaats ist die Durchsetzung der Gesetze. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, woran es liegt, dass Namen wie Mehmet K., Arafat Abou-Chaker oder Issa Remmo, die mit führenden Positionen in Clanstrukturen in Verbindung gebracht werden, vielfach in Ermittlungsakten auftauchen, bisher jedoch nie oder nie wegen schwerer Delikte verurteilt wurden.
Die Behörden in den Hochburgen von Clankriminalität, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Niedersachsen, haben das Phänomen in den vergangenen Jahren als Schwerpunktthema ihrer Ermittlungen etabliert. Sowohl in Polizeibehörden als auch in Finanzämtern wird somit viel Zeit und Geld investiert, um entscheidende Beweise gegen Personen aus dem Bereich der Clankriminalität zu sammeln. Doch die Hürden für Erfolge bei den Ermittlungen sind enorm hoch, wie Ganz deutlich macht.
"In erster Linie, weil es bis heute kaum belastbare Einblicke in die Strukturen der Clans gibt." Dies zeige sich auch an der oft fehlenden Differenzierung zwischen verschiedenen Formen der organisierten Kriminalität - vor allem in Bezug auf Clanstrukturen. Der als "Clan-Pate" und "Clan-Größe" bezeichnete Mehmet K. sei ein gutes Beispiel. K. kam als Siebzehnjähriger nach Deutschland, hat eine Lehre gemacht und sich über Jahre ein großes Firmenimperium aufgebaut. "Damit gehört er im Grunde nicht zur klassischen Clankriminalität." Zudem habe er im Gegensatz zu bekannten Großfamilien im Verborgenen agiert, "still und abgeschottet".
Die vollständige Abschottung
Diese "extreme Verschwiegenheit" könne man auch bei anderen Gruppierungen beobachten. Ganz nennt den Sechsfachmord von Duisburg aus dem Jahr 2007 als Beispiel. Weil die kalabrische Mafia, die 'Ndrangheta, in den Fall verwickelt war, wird er oft als Mafiamord bezeichnet. "Selbst bei dieser massiven Eskalation, wurde intern schnell ein 'pax mafiosa', eine Art Friedensschluss, vereinbart, um die Geschäfte nicht zu gefährden."
In dieser Hinsicht verhalten sich bekannte arabischstämmige Familien wie der sogenannte Abou-Chaker-Clan oder die Remmos vollkommen anders, fährt der Experte fort. "Diese Strukturen zeigen ihre Macht, treten offensiv auf und äußern sich medial. Sie wollen als Clan wahrgenommen werden." Während ihres Strafprozesses, in dem der Rapper Bushido mehrfach als Geschädigter aussagte, inszenierten sich die angeklagten Brüder der Abou-Chaker-Familie etwa mehrfach in den sozialen Medien.
Trotz dieser wesentlichen Unterschiede, so Ganz, haben die verschiedenen Clanstrukturen eines gemeinsam: Die inneren Kreise seien vollständig abgeschottet. Es wurde eine Form der Paralleljustiz aufgebaut, deren Mechanismen nur selten nach außen dringen. "Man muss es so klar sagen: Wir wissen kaum etwas über den Kern dieser Strukturen. Jeder, der behauptet, detaillierte Kenntnisse zu haben, beteiligt sich lediglich an Spekulationen."
Razzien "längst bekannt"
Vor allem eine Regel vieler Clanstrukturen sei für die Ermittler kaum zu überwinden: Blut ist dicker als Wasser. "Entscheidungen werden stets im engsten Familienkreis getroffen, Externe sind gerade nicht zugelassen." Die Vorstellung, man könne mit V-Leuten bis in die Führungsebenen der Strukturen vordringen, "ist schlicht realitätsfern". Das mache es für die Behörden extrem schwierig, die Hierarchie genau zu durchleuchten, belastbare Zeugen auszumachen und ihr Vertrauen zu gewinnen.
Bei der sogenannten Clankriminalität geht es um ein weites Spektrum an Delikten. Neben sogenannten Rohheitsdelikten wie Mord oder Körperverletzung zählen die Behörden vor allem auch Drogen- und Waffendelikte, Geldwäsche, illegales Glücksspiel und Schutzgelderpressungen dazu. Vor allem in Bezug auf letztere Vergehen versuchen die Behörden, regelmäßig von außen durch großangelegte Durchsuchungen an Beweise zu kommen. Oft werden diese Razzien öffentlichkeitswirksam inszeniert, sind sie doch ein wesentlicher Teil der "Politik der 1000 Nadelstiche". Die polizeiliche Taktik, bei der viele kleine Verstöße durch intensive Kontrollen geahndet werden, wird von den Behörden in Bezug auf Clans verfolgt, vor allem in Nordrhein-Westfalen.
Ganz hält diese Taktik in vielen Fällen für wenig zielführend. "Klassischerweise ist in der Szene längst bekannt, welche Lokale kontrolliert werden, wenn die Beamten mit den Blaulichtkolonnen losziehen." Der Experte spricht von einer Art stillschweigendem Agreement und nennt die oft medial begleiteten Kontrollen in Neuköllner Shishabars oder anderen Lokalen als Beispiel. "Wirklich relevante Orte werden oft sowieso ausgelassen."
Die Schäden der Kontrollen
Zudem seien Rückzüge der Einsatzkräfte vor Ort keine Seltenheit. Denn vor Ort herrsche oft eine aggressive Grundstimmung, bei der es zu Provokationen komme. "Je stärker und sicherer sich die Strukturen fühlen, desto offensiver treten sie auf", so Ganz. "Der Rechtsstaat wird in diesen Fällen als angreifbar wahrgenommen."
Tatsächlich sei der Erfolg dieser Kontrollen im Verhältnis zu ihrer Häufigkeit überschaubar, machte auch der Kriminologe Thomas Müller schon 2023 in einem Gespräch mit ntv.de deutlich. Laut dem jüngsten Lagebild Clankriminalität beschlagnahmten die Beamten in Berlin 2024 vor allem insgesamt rund 64 000 Euro Bargeld, Zigaretten, Wasserpfeifentabak, auffällige Schmerz- und Betäubungsmittel. Vor diesem Hintergrund stellte Müller, der in seiner Vergangenheit ebenfalls als Polizist im Bereich der organisierten Kriminalität ermittelte, auch die Verhältnismäßigkeit der vielen Kontrollen infrage - ein Prinzip, das ebenfalls essenziell für den Rechtsstaat ist.
Vor allem, weil die ständigen Kontrollen der Bars, Kioske und Restaurants auch große Schäden anrichten würden, erklärte Müller weiter. So würden viele unschuldige Menschen diskriminiert - was zu weiterer Abschottung von der Gesellschaft und vor allem von den Behörden führe. "Wenn das geschieht, bekommen wir keine Informationen mehr aus diesen Kreisen", fasste Müller zusammen. Etwas, das wie beschrieben, ohnehin zu den größten Herausforderungen bei der Verfolgung von Clankriminalität gehört.
Sicherheitsgefühl versus Zahlen
All das zeige vor allem eins, so Ganz: "Im Moment hat Deutschland kein funktionierendes System zur Verfolgung von Clankriminalität." Lagebilder würden der Realität hinterherhinken, es fehle an Spezialisten, gebündelten Ressourcen und dem politischen Willen, sich ernsthaft und differenziert mit den Strukturen auseinanderzusetzen. "Das heißt nicht einmal, dass wir unbedingt viel mehr Geld und Personal in diesen Bereich investieren müssen", so der Experte. Der Fokus müsse sich allerdings deutlich ändern.
Neben einer besseren Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz und mehr Arbeit mit kriminellen Jugendlichen und ihren Eltern sei vor allem eins entscheidend: ein deutlich besserer Opferschutz. Viele Menschen aus der Szene trauen sich aus Angst nicht auszusagen oder ziehen ihre Aussagen zurück, so Ganz. "Das können und müssen wir ändern."
Ein Schlüssel könnte bei den Mädchen und Frauen innerhalb der Clanstrukturen liegen. Ganz berichtete von teilweise erschreckenden Einblicken aus seiner eigenen Beratungstätigkeit. So komme es vor, dass Mädchen aus der Schule genommen und Frauen auf ihre Aufgabe des Kinderkriegens reduziert würden. Auch gebe es Zwangsverheiratungen von 14- oder 15-Jährigen. "Wenn Frauen und Mädchen besser geschützt werden und so Vertrauen fassen würden, könnte ein Zugang zu den abgeschotteten Strukturen entstehen", sagt Ganz. Davon sei Deutschland jedoch noch weit entfernt.
Der Rechtsstaat müsse demnach durchaus etwas ändern, um seine Verfolgung von Clankriminalität effektiver zu machen. "Dafür sollte er mehr Energie aufbringen als in das Produzieren von Schlagzeilen", so Ganz. Auch, weil pauschale Äußerungen vonseiten des Staates sowie undifferenzierte Medienbeiträge offensichtlich zu einem Missverhältnis zwischen dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und der Realität führen. In den Lagebildern der Polizei aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin heißt es sinngemäß: Während das Gefühl der Angst und des Versagens des Rechtsstaats in Bezug auf kriminelle Clanstrukturen wächst, spiegeln die Zahlen dies keineswegs wider. Nach einer Anfrage aus dem vergangenen Jahr machten die als Clankriminalität zusammengezählten Straftaten in den drei Bundesländern zwischen 0,16 und 0,59 Prozent aller Straftaten aus.