Panorama

Soziale Doppelbelastung für Eltern Ein Vater kämpft für mehr Gerechtigkeit

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Wer Kinder hat, braucht auch mehr Geld. Laut Statistischem Bundesamt kostet ein Kind, bis es sechs Jahre alt ist, 6000 Euro pro Jahr.

(Foto: imago/Westend61)

Markus Essig fühlt sich von den Sozialversicherungen doppelt belastet und gegenüber Kinderlosen deutlich im Nachteil. In einem milliardenschweren Musterprozess fordert er Rabatte für Eltern. Hat er vor Gericht Erfolg, würden Millionen Menschen profitieren.

Markus Essig arbeitet als Diakon in Freiburg. Vor knapp zehn Jahren hat der 50-Jährige Widerspruch gegen seine Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung eingelegt. Der Vater von drei mittlerweile fast erwachsenen Kindern sieht sich doppelt belastet und gegenüber Kinderlosen deutlich im Nachteil. Er leiste viel mehr durch das Aufziehen von Kindern, müsse aber die gleichen gehaltsabhängigen Beiträge zahlen wie Kinderlose. Kosten entstünden den Kassen vor allem durch Leistungen für Ältere. Essig hofft, dass "die Politik diese Ungerechtigkeit korrigiert".

Am 30. September verhandelt das Bundessozialgericht in Kassel über Essigs Musterklage. Das Urteil könnte die deutschen Sozialversicherungen durcheinanderwirbeln und milliardenschwere Auswirkungen haben - für alle gesetzlichen Pflege-, Kranken- sowie Rentenversicherungen. Sie alle basieren auf einem Generationenvertrag, der durch die steigende Kinderlosigkeit außer Kraft gesetzt wird.

Unterstützt wird Essig von dem Ex-Sozialrichter Jürgen Borchert und Thorsten Kingreen, Rechtsprofessor an der Universität Regensburg. Borchert beklagt schon lange die Familienfeindlichkeit der bestehenden Gesetze. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Familienpolitik liegt für ihn in der Beitragsgestaltung der Vorsorgesysteme. Die Kläger fordern deshalb einen Freibetrag - wie im Steuerrecht - um Versicherte mit Kindern zu entlasten. 

14 Millionen Eltern würden entlastet

Falls Essig mit seiner Klage gewinnt, müsste er pro Kind monatlich 200 Euro weniger zahlen. Auch 14 Millionen weitere Eltern würden davon profitieren. Essig und Borchert hoffen, dass die Richter des 12. Senats in Kassel die Klage in Karlsruhe vorlegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2001 im "Beitragskinder-Urteil" erklärt, dass Kindererziehung bei der Generationenvorsorge eine so wichtige Rolle spiele wie Geldbeiträge. Danach wurde ein Zuschlag von 0,25 Prozent für Versicherte ohne Kinder eingeführt, was Borchert für völlig unzureichend hält, schon weil nicht nach der Zahl der Kinder differenziert wird.

Die Kläger berufen sich auch auf eine Studie des Rentenexperten Martin Werding von der Universität Bochum, der im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung die finanzielle Benachteiligung von Familien untersuchte. Auf 100.000 Euro schätzt er den Nachteil pro Kind. Allein in die Rentenversicherung dürfte ein Kind, das im Jahr 2000 geboren wurde, etwa 77.000 Euro mehr einbezahlen als herausbekommen, ergab Werdings Musterrechnung. Seine Mutter erhält für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten aber nur höchstens 8300 Euro. Dies könne dazu führen, dass sich noch mehr Menschen gegen Kinder entscheiden.

Quelle: ntv.de, dsi

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