Vermindert schuldfähig? Freundin getötet - 15-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt
09.10.2024, 15:38 Uhr Artikel anhören
Der Prozess vor dem Landgericht Ulm fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
(Foto: picture alliance/dpa)
In einem Wald in Ulm würgt ein 15-Jähriger seine gleichaltrige Freundin. Sie stirbt wenige Tage später. Bei der Tat stand er unter Drogeneinfluss. Der Jugendliche muss jetzt einige Jahre ins Gefängnis.
Ein 15-Jähriger ist vom Landgericht Ulm wegen Totschlags zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine gleichaltrige Freundin kurz nach Weihnachten in einem Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen erwürgt hat, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Teenager sei zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden.
Laut Gerichtssprecherin zeigte sich der Jugendliche auch vor Gericht geständig. Er soll die Tat demnach unter Einfluss von Ecstasy begangen haben. Die Kammer sei davon ausgegangen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Ecstasy-Beeinflussung den Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte, als ein in vollem Umfang Schuldfähiger. "Das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit konnte die Kammer daher nicht ausschließen", so die Sprecherin weiter.
Weil der Angeklagte minderjährig ist, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dem Urteil folgte die Jugendkammer der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für vier Jahre plädiert.
Die leblose Jugendliche war bei einer Suchaktion gefunden worden. Sie konnte zwar zunächst wiederbelebt und in ein Krankenhaus gebracht werden, starb an Neujahr jedoch an den Folgen der Verletzungen. Der 15-Jährige war laut Ermittlern in der Nähe des Tatorts widerstandslos festgenommen worden. Ein Motiv habe der mutmaßliche Täter in seinem Notruf nicht genannt, den er selbst nach der Tat abgesetzt hatte.
Quelle: ntv.de, lar/dpa/AFP