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Urteil enthält Rechtsfehler IS-Rückkehrerin Jennifer W. droht härtere Strafe

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Das Oberlandesgericht München ging fälschlicherweise von einer minderschweren Straftat aus.

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Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt, doch das Urteil enthält Rechtsfehler. Dies bestätigt nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Über das Strafmaß muss neu entschieden werden.

Das Oberlandesgericht München muss neu über die Strafe für die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. entscheiden, die dem Sterben eines versklavten Mädchens im Irak tatenlos zugesehen haben soll. Der Bundesgerichtshof erklärte in Karlsruhe, dass das Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg. (Az. 3 Str 246/22)

W. war im Oktober 2021 in München wegen verschiedener Gesetzesverstöße zu zwei Freiheitsstrafen verurteilt worden, die zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren Haft zusammengefasst wurden. Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung verhängte das Oberlandesgericht neun Jahre. Es ging von einem minderschweren Fall aus, machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH nun entschied.

Über diesen Teil der Strafe und damit auch über die Gesamtstrafe muss ein anderer Senat des Oberlandesgerichts darum nun noch einmal verhandeln und entscheiden. Auch W. selbst wandte sich mit einer Revision an den BGH. Diese wurde am Donnerstag aber verworfen.

Quelle: ntv.de, lar/AFP

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