Heimlich betäubt, brutal benutztK.-o.-Tropfen sollen im Gesetz zum Tatwerkzeug werden
Von Solveig Bach
Wehrlos gemacht, missbraucht, beraubt: Millionen Menschen in Deutschland vermuten, Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein. Auch deshalb soll das Strafrecht die heimlich verabreichten Mittel künftig wie Waffen behandeln.
In Deutschland haben 5,2 Prozent der Menschen den Verdacht, dass ihnen schon einmal K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Zu diesem Ergebnis kam die im Februar 2026 veröffentlichte Dunkelfeldstudie LeSuBiA ("Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag") des Bundeskriminalamtes (BKA).
Weil die eingesetzten chemischen Substanzen die Opfer häufig völlig wehrlos machen, hat sich dafür der Begriff K.-o.-Tropfen eingebürgert, obwohl es sich um eine Vielzahl von Stoffen handelt. "Es geht um zentralnervös dämpfende Stoffe, die man im Allgemeinen Sedativa nennt", sagt der forensische Toxikologe Stefan Tönnes ntv.de. "Das können Schlaf- und Beruhigungsmittel sein oder Narkosemittel, das können aber auch Stoffe sein, die in irgendeiner Weise eine dämpfende Nebenwirkung haben, teils auch Kreislaufmittel."
Tönnes ist Leiter des Instituts für Forensische Toxikologie am Klinikum der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und geht von einer "riesengroßen Stoffmenge" aus, die vor allem bei Sexual- und Raubstraftaten zum Einsatz kommt. Ziel der Verabreichung ist es, das Opfer gegenüber der eigentlichen Tat wehrlos zu machen. "Benzodiazepine reduzieren beispielsweise den Antrieb und den Willen, sich zu wehren oder Widerstand zu leisten oder auch nur zu sagen, dass man mit einer sexuellen Handlung nicht einverstanden ist. Das ist eine Wirkung, die auch schon eintritt, wenn man nicht unbedingt schon schläft."
Auch bei Schlafmitteln geht die Wirkung weit über das Herbeiführen von Schlaf hinaus. "Wenn die Dosis entsprechend hoch ist, kann selbst bei Schmerzreizen kein Bewusstsein mehr eintreten. Das sind dann narkotische Zustände, in denen Schutzreflexe möglicherweise ausfallen können." Die Opfer könnten dann beispielsweise Erbrochenes einatmen. "Im Extremfall, wenn vom Täter eine sehr hohe Dosis gegeben wird, kann die Atmung aussetzen."
Teils werden auch verschiedene Stoffe kombiniert, um Mischwirkungen zu erzielen oder einen hilflosen Zustand des Opfers länger aufrechtzuerhalten. Wenn die Taten im Partykontext geplant werden, kommt oft die verstärkende Wirkung von Alkohol hinzu. Die Betroffenen - ganz überwiegend Frauen - haben unter dem Einfluss der Medikamente und Chemikalien kaum eine Chance, den sexuellen Übergriff zu bemerken, geschweige denn abzuwehren.
Juristische Nachschärfung
Trotzdem hatte der Bundesgerichtshof 2024 in K.-o.-Tropfen kein "gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 177 VIII Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) gesehen. Die Richterinnen und Richter argumentierten, dass ein Werkzeug im strafrechtlichen Verständnis typischerweise einen körperlichen Gegenstand voraussetzt. Eine heimlich verabreichte Substanz erfüllte dieses Kriterium aus ihrer Sicht nicht. Die angestrebte Gesetzesänderung stellt nun sowohl bei sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung als auch bei schwerem Raub K.-o.-Tropfen als "gefährliche Mittel" Waffen und anderen "gefährlichen Werkzeugen" gleich.
Jörn Memenga, der niedersächsische Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, sieht diese Einordnung als logisch an. Für ihn mache es keinen Unterschied, ob "man das Opfer beispielsweise mit einem beliebigen Gegenstand bewusstlos schlägt oder mit K.-o.-Tropfen willenlos macht", sagt er ntv.de. Ein Stoff, der bewusst eingesetzt wird, um den Widerstand eines Opfers zu brechen, sei definitiv ein Tatwerkzeug und nicht nur ein Hilfsmittel. "Wenn das so auch im Gesetz steht und in der Kommentierung irgendwann Konsens ist, halte ich das für richtig."
Memenga heißt auch den zweiten Teil der geplanten Gesetzesänderungen gut, die Strafverschärfung bei Taten, die unter Einsatz von K.-o.-Tropfen begangen werden. Statt bisher drei Jahren Höchststrafe sollen es laut dem Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig künftig fünf sein. Im Bundestag sprach die SPD-Politikerin von besonders "hinterhältigen und gefährlichen" Straftaten, auf die das Strafrecht eine harte Antwort geben müsse.
"Aus polizeilicher Sicht kann ein höheres Strafmaß unterstützend wirken", sagt Memenga. Gleichzeitig beklagt der Polizist, dass schon jetzt bei vielen Sexualstraftaten die vorhandenen Strafmöglichkeiten selten ausgeschöpft werden. Nach einem Geständnis gebe es oft schon Strafmilderungen, manchmal entstehe der Eindruck, die Gerichte könnten die Opfer noch besser schützen. "Insofern ist mir mehr Opferschutz fast noch wichtiger als der Strafrahmen."
Oft lebenslanges Leid
Aus ihrer Aufklärungs- und Präventionsarbeit im Verein "Kein Opfer e.V." kennt Nina Fuchs das erhebliche Leid der Frauen, die unter K.-o.-Tropfen sexuell angegriffen wurden. "Das Schlimmste sind die Erinnerungslücken", sagt Fuchs im Gespräch mit ntv.de. "Damit muss man für den Rest seines Lebens leben. Das Gehirn ist da sehr fantasievoll und kann einem sehr viele schlimme Szenarien vorspielen, die passiert sein könnten. Und mit dieser Ungewissheit zu leben, ist einfach sehr, sehr hart." Quälend sei nicht nur das Nichtwissen, sondern auch die sich daraus ergebenden Einschränkungen für die Strafverfolgung und die polizeilichen Ermittlungen. "Bis die Betroffenen realisieren, was überhaupt passiert ist, sind die eingesetzten Stoffe oft schon gar nicht mehr nachweisbar."
Fuchs befürwortet zwar, dass K.-o.-Tropfen als "gefährliche Werkzeuge" eingestuft werden, verspricht sich aber von höheren Strafen nicht sehr viel. Denn höhere Strafen bringen nur dann etwas, wenn es auch wirklich zu einer Verurteilung kommt. "Von härteren Strafen bei quasi kaum Verurteilungen haben Betroffenen nichts." Sie wirbt für mehr Aufklärung, das Thema gehöre in den Lehrplan von Schulen, genauso müssten Polizei und Justiz verpflichtende Schulungen dazu erhalten, um Taten gezielt zu erfassen und damit auch das Dunkelfeld besser auszuleuchten. "Wichtig ist auch der Aufbau einer Infrastruktur zur Testung auf diese Substanzen, wo man 24/7 kostenfrei niedrigschwellig gerichtsfeste Spurensicherung machen kann und dort zum Beispiel Urinproben abgeben kann."
Das unterstützt auch der Toxikologe Tönnes. Spätestens seit dem Fall Pelicot sieht er eine größere Sensibilität bei den Ermittlungsbehörden, was diese Täter, Vereinigungen und Kommunikationsforen angeht, in denen häufig nach den Taten Bilder der Opfer getauscht oder verbreitet werden. Für den gerichtsfesten Nachweis der Substanzen, die im Zweifelsfall benutzt wurden, ist das Zeitfenster jedoch auch bei bester Technik und sehr hohem Analyseaufwand sehr klein. Das häufig verwendete Liquid Ecstasy sei schon nach sechs bis acht Stunden im Blut nicht mehr nachweisbar. "Das arbeitet den extrem heimtückischen und hinterhältigen Tätern in die Hände."

