"Als guter Muslim beweisen"Lebenslange Haft nach Auto-Anschlag auf Demo in München

Im Februar vergangenen Jahres steuert ein heute 25-Jähriger ein Auto in einen Demonstrationszug. Eine Mutter und ihr kleines Kind sterben. Ein Gericht attestiert dem Fahrer eine religiös motivierte Tat und verhängt die Maximalstrafe.
Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf die Münchner Verdi-Demonstration ist der Angeklagte Farhad N. wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt stellte bei dem aus Afghanistan stammenden 25-Jährigen außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Bei dem Anschlag im Februar vergangenen Jahres kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter sagte, der Tatort sei "ein einziges Trümmerfeld" auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen. Der Angeklagte habe als Reaktion auf die Situation in islamischen Ländern willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland angreifen und töten wollen, begründete der Vorsitzende Richter sein Urteil. "Damit wollte der Angeklagte eine gottgefällige Tat begehen und sich gegenüber Allah, sich selbst und gegenüber seiner Familie als guter Muslim beweisen."
Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes, damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. "Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt", hatte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer gesagt. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen. Außerdem hätten persönliche Gefühlsregungen wie Wut, Enttäuschung und Verbitterung eine Rolle gespielt. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv.