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Zwei Kollegen getötet Mann nach Schüssen in Mercedes-Werk verurteilt

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Das Landgericht Stuttgart stellte die besondere Schwere der Schuld fest, eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Das Landgericht Stuttgart stellte die besondere Schwere der Schuld fest, eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.

(Foto: dpa)

Im Mai erschießt ein damals 53-Jähriger in einem Mercedes-Werk in Sindelfingen zwei Vorgesetzte. Ein Gericht verurteilt ihn jetzt zu einer lebenslangen Haftstrafe. Im Prozess kann auch das Motiv des Mannes geklärt werden.

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Menschen im Mercedes-Werk in Sindelfingen bei Stuttgart ist der Schütze zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist in diesem Fall rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass der damals 53 Jahre alte angeklagte Mann im vergangenen Mai während der Frühschicht in einer Produktionshalle zwei türkische Landsleute und Vorgesetzte erschossen hat. Der mutmaßliche Täter und die Opfer waren bei derselben Logistikfirma auf dem Werksgelände beschäftigt.

Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe sich von ihnen gemobbt und gedemütigt gefühlt. Dies aber entsprach nach Überzeugung der Kammer "in keiner Weise der Realität". Für die beiden arglosen Opfer völlig überraschend habe der Mann "in absolutem Vernichtungswillen" zur Waffe gegriffen und insgesamt acht Mal abgedrückt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte von einer Spontantat in einem psychischen Ausnahmezustand gesprochen. Auf eine konkrete Strafe hatte sich der Anwalt bei seinem Plädoyer nicht festgelegt.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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