Panorama

Zwei Jahre nach tödlichem Erdrutsch Nachterstedt bleibt gefährdet

Ein Doppelhaus und eine Haushälfte wurden in die Tiefe gerissen.

Ein Doppelhaus und eine Haushälfte wurden in die Tiefe gerissen.

(Foto: dpa)

Die Bewohner von Nachterstedt hatten nach dem verheerenden Erdrutsch gehofft, wenigstens noch einmal einen Fuß in ihre Häuser setzen zu können. Doch die gesperrte Zone darf wohl nie mehr betreten werden. Auch die angestrebte Öffnung des Concordiasees für den Tourismus steht noch in den Sternen.

Zwei Jahre nach dem Erdrutsch am Concordiasee in Nachterstedt hält Gutachter Michael Clostermann eine Rückkehr der Bewohner in ihre Häuser für unwahrscheinlich. "Ein Betreten des Geländes ist zu gefährlich und kann nicht verantwortet werden", erklärte der vom Land Sachsen-Anhalt eingesetzte Experte. "Nach dem jetzigen Kenntnisstand müssen alle Kippenböschungen des Tagebaurestloches in ihrer Standsicherheit als gefährdet eingestuft werden." Alle Arbeiten zur Untersuchung der Ursache müssten deshalb mit größter Vorsicht ausgeführt werden.

Damit ist auch eine touristische Nutzung des Concordiasees vorerst nicht möglich. Das Wirtschaftsministerium in Magdeburg hatte zunächst eine Teilnutzung des Sees im Jahr 2012 in Aussicht gestellt. Mit dem Abschlussbericht zur Ursache des Erdrutsches ist nach Angaben von Clostermann aber voraussichtlich erst im Sommer 2013 zu rechnen.

Unglück war nicht vorhersehbar

Bei dem Erdrutsch waren am 18. Juli 2009 drei Menschen ums Leben gekommen, 40 Anwohner mussten für immer ihre Häuser verlassen. Sie hatten gehofft, die Siedlung wenigstens noch einmal betreten zu können, um Sachen aus den Häusern zu holen. Bei dem Erdrutsch waren 2,8 Millionen Kubikmeter Böschungsmasse in den See gestützt und hatten ein Doppelhaus und eine Haushälfte in die Tiefe gerissen. Das Unglück sei nicht vorhersehbar gewesen, meinte der Experte.

Die Kosten für die Beseitigung der Folgeschäden in Nachterstedt belaufen sich auf rund 41 Millionen Euro für die Jahre 2009 bis 2012. Die ab dem Jahr 2013 anfallenden Sanierungskosten sollen in einem Anschlussabkommen geregelt werden.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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