Costa Crociere muss Anwalt zahlen Reederei unterliegt Schettino vor Gericht
05.10.2014, 13:16 Uhr
Kapitän Schettino ist in dem Verfahren um fahrlässige Tötung bei der Havarie der Costa Concordia noch nicht verurteilt worden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Verträge des Reeders der "Costa Concordia" sehen finanzielle Unterstützung für Gerichtskosten ihrer Kapitäne eigentlich nur vor, wenn diese als unschuldig gelten. Für Kapitän Schettino will der Betreiber nicht zahlen - und wird nun dazu gezwungen.
Der frühere Kapitän der havarierten "Costa Concordia" hat vor Gericht einen Sieg gegen die Reederei des Kreuzfahrtschiffes errungen. Der Betreiber Costa Crociere muss Mario Schettino die Anwaltskosten für das in den vergangenen Monaten geführte Verfahren um die Schuldfrage beim Concordia-Unglück erstatten, wie die italienische Zeitung "Corriere della Sera" berichtet.
Das Gericht im süditalienischen Neapel verfügte, dass die Reederei Schettino das von ihm an seinen Verteidiger Bruno Leporatti gezahlte Honorar in Höhe von 26.000 Euro zurückzahlen muss. Eigentlich sehen die Verträge zwischen der Reederei und ihren Schiffskapitänen vor, dass sie nur im Falle einer Unschuld des Kommandanten für dessen Rechtsbeistand aufkommen muss.
Da bei Schettino hingegen absolut von einer Schuld auszugehen sei, hatte die Reederei die Zahlung zunächst verweigert. Laut des schweizer Internetportals "blick.ch" befand das neapolitanische Gericht jedoch, dass der Betreiber die Kosten zunächst tragen müsse, solange der Prozess gegen Schettino wegen fahrlässiger Tötung noch nicht abgeschlossen sei.
Die "Costa Concordia" hatte am 13. Januar 2012 bei einem riskanten Manöver vor der Küste der Toskana einen Felsen gerammt und war gekentert. Schettino muss sich wegen fahrlässiger Tötung in mehreren Fällen, Verursachung von Umweltschäden und Verlassen eines Schiffs in Seenot vor Gericht verantworten.
Quelle: ntv.de, bwe