"Porno-Pranger" verliert an Schrecken Richter bremsen Anwälte aus
26.09.2012, 21:23 UhrEine bayerische Anwaltskanzlei mahnt Internet-Nutzer wegen illegaler Downloads ab - und will deren Namen auch noch im Internet veröffentlichen. Dagegen ist eine Frau aus dem Ruhrgebiet nun vor Gericht gezogen - mit Erfolg. In Urteil heißt es: "Gegnerlisten" im Internet sind zwar erlaubt, sie müssen aber einen gewissen Informationsgehalt haben.

Sexseiten und Live-Strip-Shows im Internet verzeichnen Millionen Nutzer.
(Foto: picture alliance / dpa)
Allein die Ankündigung wird manch einem Internet-Nutzer den Angstschweiß auf die Stirn getrieben haben. Wochenlang mussten Nutzer von illegalen Internet-Downloads befürchten, von einer Regensburger Anwaltskanzlei an den sogenannten gestellt zu werden. Doch jetzt hat das Essener Landgericht die Anwälte erst einmal ausgebremst. Am Dienstag wurde entschieden: Der Name einer Frau aus dem Ruhrgebiet darf auf keiner Liste veröffentlicht werden
Im Urteil der 4. Zivilkammer hieß es wörtlich: "Die Veröffentlichung würde das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht verletzen." Jede Privatperson habe das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann persönliche Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da die Anwaltskanzlei auch Mandanten aus dem Rotlichtmilieu habe, müsse die Frau außerdem befürchten, dass ihr Name mit illegalen Downloads von pornografischem Material in Zusammenhang gebracht werde.
Grundsätzlich seien "Gegnerlisten" im Internet zwar nicht verboten, sie müssten aber einen gewissen Informationsgehalt haben. Auf solchen Listen verzeichnen Kanzleien zu Werbezwecken ihre Verfahrensgegner. Im konkreten Fall sei das jedoch nicht zu erkennen. Nach Ansicht des Gerichts kann mit der Nennung von Privatpersonen keine Werbung gemacht werden. Bei der Nennung von Unternehmen und Kaufleuten sei das anders. Im konkreten Fall müsse das Recht auf freie Berufsausübung, das auch die Werbung umfasse, deshalb hinter dem Recht auf Persönlichkeitsschutz zurücktreten.
Hendrik Peters, Anwalt der Klägerin, zeigte sich zufrieden. "Eine Privatperson will in Ruhe gelassen werden und nicht auf irgendeiner Liste erscheinen", sagte er nach dem Urteil. Mit der geplanten Anprangerung solle seiner Meinung nach ohnehin nur Druck aufgebaut werden. "Ich halte das für ein Drohmittel." Dadurch solle die Zahlungsbereitschaft der abgemahnten Internetnutzer erhöht werden.
Quelle: ntv.de, dpa