Panorama

Erst Freispruch, jetzt Höchststrafe Siegelsbacher Bäcker verurteilt

Dreieinhalb Jahre nach dem spektakulären Raubmord in einer Sparkasse in Siegelsbach bei Heilbronn ist der ehemalige Dorfbäcker zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im neu aufgerollten Prozess vor dem Landgericht Stuttgart sah es der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn als erwiesen an, dass der 50-Jährige die Sparkasse überfallen und eine Kundin erschossen hatte. Der Ehemann der Frau sowie ein Angestellter der Bank waren lebensgefährlich verletzt worden. Das Landgericht Heilbronn hatte den Mann im April 2006 noch freigesprochen.

Die Stuttgarter Richter bescheinigten dem Angeklagten eine besonders schwere Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Verteidigung kündigte eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Der ehemalige Bäcker hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Er nahm das Urteil am 26. Verhandlungstag äußerlich ungerührt entgegen.

Indizien isoliert "nicht zwingend"

Der Bundesgerichtshof hatte den Freispruch der ersten Instanz im Mai 2007 wieder aufgehoben, weil die Beweiswürdigung fehlerhaft gewesen sei: Das Landgericht Heilbronn habe einzelne Aussagen und Indizien jeweils isoliert als nicht zwingend eingestuft und daraus den Schluss gezogen, dem Bäcker könne die Tat nicht nachgewiesen werden.

Das Landgericht Stuttgart schloss sich in seinem Urteil dem Plädoyer von Staatsanwalt Martin Renninger an. In der Urteilsbegründung hieß es, die Gesamtschau aller Indizien spreche dafür, dass der Angeklagte der Täter ist. "Die Gesamtheit der Indizien bringt die Gewissheit", sagte Richter Hahn.

Er hob besonders die Aussagen der beiden Schwerverletzten hervor, die den Angeklagten als Täter benannt hatten. Noch am Tatort hatte der Ehemann der Getöteten angegeben, der Täter habe ausgesehen wie der Bäcker von Siegelsbach. Auch der Bankangestellte bezeichnete den Angeklagten später als Täter. Auf die belastenden Aussagen des Rentners und des Bankangestellten hatte das Landgericht Heilbronn eine Verurteilung dagegen nicht stützen wollen. Hahn bezeichnete ihre Aussagen im Stuttgarter Prozess als "zuverlässig und glaubwürdig". Als Motiv für die Tat sah er die hohen Schulden des 50-Jährigen und sprach von Habgier. Bei dem Überfall hatte der Täter 33.000 Euro erbeutet.

15 Geldscheine 500 Euro

Als wichtigen Punkt in dem Indizienprozess zählte das Gericht eine DNA-Spur im Auto des Bäckers, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Bankangestellten stammt. Außerdem erwähnte das Gericht das auf dem Anwesen des Bäckers gefundene Bargeld von rund 20.000 Euro. Der Bäcker habe noch am Tattag 10.000 Euro in seiner Bank eingezahlt. Darunter befanden sich 14 Scheine in einem Wert von je 500 Euro. Bei dem Überfall waren 15 derartige Scheine erbeutet worden.

Auch auf die im ersten Verfahren für den Angeklagten entlastenden Angaben eines Zeugen ging der Vorsitzende Richter ein. Der Zeuge will den Bäcker zu einem bestimmten Zeitpunkt ortsauswärts fahren gesehen haben, so dass er nicht der Täter sein könnte. Anders als die Heilbronner Richter wertete das Stuttgarter Gericht die zeitlichen Angaben des Zeugen aber als "nicht glaubhaft": Zeugen seien das unzuverlässigste Beweismittel vor Gericht.

Quelle: ntv.de

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