Anklage wegen Ballermann-BrandTermin für Prozess gegen Kegelbrüder aus NRW steht fest

Im Sommer 2022 gerät eine Kneipe auf Mallorca in Brand. Auch angrenzende Gebäude werden durch das Feuer beschädigt. Eine Gruppe deutscher Hobbykegler soll verantwortlich sein. Nun steht der Prozesstermin in dem Fall fest.
Wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Brandstiftung auf Mallorca müssen sich acht Hobbykegler aus dem Münsterland ab Mai 2028 vor Gericht verantworten. Nach Informationen von RTL startet der Prozess am 2. Mai 2028 vor dem Oberlandesgericht der Balearen in Palma de Mallorca. Dem Sender zufolge sind mehrere Termine angesetzt, der letzte Verhandlungstag ist für den 15. Mai 2028 vorgesehen. Möglicherweise könnte an diesem Tag auch das Urteil fallen.
Den Männern wird vorgeworfen, am 20. Mai 2022 vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Zigaretten und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse der Kneipe "Why not Mallorca" geworfen zu haben, das in Brand geriet. Auch ein Bordell, eine Privatwohnung und Teile des angrenzenden Hotels wurden durch das Feuer beschädigt. Da auch mehrere Menschen leichte Verletzungen erlitten, wird den Deutschen auch Körperverletzung vorgeworfen.
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die Deutschen für sieben Jahre hinter Gitter. Zudem sollten sie Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Die jungen Männer haben stets ihre Unschuld beteuert.
Die Gruppe bestand aus 13 Urlaubern. Einer von ihnen war bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Vier weitere hatten das Gefängnis nach rund zweieinhalb Wochen auf Kaution verlassen dürfen. Die restlichen acht saßen rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor sie gegen Kaution freikamen und in die Heimat zurückfliegen durften.
Die Rechtsanwältin der sogenannten Kegelbrüder, María Barbancho, betonte bereits Anfang des Jahres, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. In den Ermittlungsakten gebe es "zahlreiche entlastende Anhaltspunkte", schrieb sie damals in einer Mitteilung. Die bisherigen Ermittlungen hätten keine belastbaren oder eindeutigen Beweise für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten hervorgebracht.
