Urteil überwiegend aufgehoben Trierer Amokfahrt muss neu verhandelt werden
04.12.2023, 11:23 Uhr Artikel anhören
Am 1. Dezember 2020 kamen bei einer Amokfahrt in Trier fünf Menschen ums Leben, Dutzende weitere wurden verletzt.
(Foto: dpa)
Im Dezember 2020 rast Bernd W. mit seinem Auto durch die Trierer Fußgängerzone und tötet fünf Menschen. Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt und in einer Psychiatrie untergebracht. Der Bundesgerichtshof sieht jetzt aber Rechtsfehler in dem Urteil.
Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Damit sei der Revision des Angeklagten Bernd W. stattgegeben worden, teilte der BGH mit. Der Grund: Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Damit seien auch die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.
Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war Bernd W. mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.
W. war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des 52-Jährigen in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.
W. leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen - und sei demnach vermindert schuldfähig. Der gelernte Elektroinstallateur hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Ein Tag nach dem Urteil hatte der Verteidiger des Amokfahrers Revision eingelegt.
Quelle: ntv.de, lar/dpa/AFP