Fünf Tote in Solingen 1993Verurteilter Rechtsextremist beantragt Wiederaufnahme von Mordprozess

1993 brennt ein Haus, in dem eine türkische Familie lebt. Fünf Mädchen und Frauen sterben. Vier junge Rechtsextremisten werden zu Haftstrafen verurteilt. Die haben sie abgesessen, dennoch beantragt einer der Verurteilten eine Wiederaufnahme des Falls. Er sei unschuldig.
33 Jahre nach dem rechtsextremen Brandanschlag von Solingen, bei dem fünf türkische Frauen und Mädchen starben, strebt einer der Verurteilten die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang des Wiederaufnahmegesuchs. Das Gericht werde den Antrag prüfen und habe bereits die Bundesanwaltschaft um Stellungnahme gebeten.
Der Brandanschlag von Solingen auf die Familie Genç ereignete sich am 29. Mai 1993 und ist eines der schwersten rassistischen Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Laut rechtskräftigem Urteil zündeten vier junge Rechtsradikale im Alter zwischen 16 und 23 Jahren am Pfingstsamstag nachts das Wohnhaus der türkischstämmigen Familie Genç an.
Das Ehepaar Genç verlor dabei zwei Töchter, zwei Enkelinnen und eine Nichte. 17 Familienmitglieder überlebten zum Teil schwer verletzt. Die vier Verurteilten wurden kurz nach der Tat festgenommen. Sie waren der rechten Szene zuzuordnen und wurden 1995 nach eineinhalb Jahren Verhandlung und 125 Prozesstagen wegen fünffachen Mordes schuldig gesprochen.
Drei von ihnen erhielten die Jugendhöchststrafe von 10 Jahren, der älteste bekam 15 Jahre Haft. Ihm wurde sein Geständnis strafmildernd angerechnet. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später. Die Verurteilten sind seit langem aus der Haft entlassen. Die Bilder des ausgebrannten Hauses der Familie Genç gingen 1993 um die Welt. Die Brandruine wurde später abgerissen.
Die Wiederaufnahme strebt der damals noch minderjährige Felix K. an. "Ich bin unschuldig", hatte er bei der Urteilsverkündung 1995 gerufen.
Anwalt verweist auf falsche Geständnisse
Das Gericht habe sein Urteil zentral auf die vielfach angepassten und vor Gericht widerrufenen Geständnisse von zwei der Verurteilten gestützt, argumentiert sein Berliner Anwalt Nicolas Baum. Durch die Aussagepsychologie sei belegt, dass es immer wieder zu falschen Geständnissen komme. Dafür gebe es auch in diesem Fall Anhaltspunkte.
Die Verteidigung von Felix K. geht davon aus, dass dessen Unschuld nunmehr nachgewiesen werden könne. Sie will "neue Beweise" präsentieren: zwei Urkunden, eine Zeugenerklärung und ein Sachverständigengutachten. Damit lasse sich nachweisen, dass die von zwei der Verurteilten zu Beginn des Ermittlungsverfahrens abgelegten Geständnisse falsch gewesen seien. Demnach seien drei der vier Verurteilten unschuldig.
Der vierte Verurteilte habe die anderen falsch bezichtigt. Dies habe er später in Briefen an einen der Verurteilten eingeräumt und auch einer Zeugin gegenüber, der er gestanden habe, die Tat alleine begangen zu haben.
Diese Urkunden und die Zeugenaussage würden ergänzt durch ein aussagepsychologisches Gutachten eines Sachverständigen. Der Vorsitzende Richter habe damals eine falsche Selbstbezichtigung ausgeschlossen. Dies sei mit dem heutigen Stand der Wissenschaft unvereinbar.