Richter schützen Potenzmittel "Viaguara" darf es nicht geben
25.01.2012, 13:05 Uhr
Der US-Konzern Pfizer kann aufatmen. Das Potenzmittel Viagra bekommt keine Konkurrenz durch Alkoholika und Energiegetränke ähnlichen Namens. Eine polnische Firma muss sich nun einen anderen Namen ausdenken.
Eine polnische Firma darf ihre Alkoholika und Energiedrinks nicht "Viaguara" nennen. Der Name nütze die "Wertschätzung" und "Anziehungskraft" des Erektionsmittels Viagra unzulässig aus, entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Urteil.
Laut Urteil vermittelt der Name Viagra ein "Bild von Lebenskraft und Potenz" und werde auch von jüngeren Männern zu "rekreativen Zwecken" genutzt. Die Marke "Viaguara" wolle diese positiven Assoziationen auf sich übertragen und dem Konsument vorgaukeln, seine Libido würde durch die Getränke ebenfalls gesteigert. Deshalb könne "Viaguara" auch nicht als Getränke-Marke eingetragen werden, entschieden die Richter.
Die Richter urteilten, der US-amerikanische Pharmakonzern Pfizer habe zu Recht Widerspruch gegen den Antrag der Polen eingelegt, Viaguara als Markennamen für Getränke einzutragen. Die Ähnlichkeit der beiden Namen sei "insgesamt stark". Zudem gehe die Bekanntheit der Marke Viagra "über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinaus". Es sei durchaus möglich, dass die Getränke mit Viagra "gedanklich in Verbindung gebracht" werden könnten.
Die Richter stellten fest, dass nichtalkoholische Getränke "tatsächlich nicht die gleichen positiven Wirkungen wie die zur Behandlung von Erektionsstörungen bestimmten Arzneimittel haben". Dabei aber habe der Getränkeproduzent behauptet, seine Produkte hätten "weitere, Psyche und Körper stärkende und stimulierende Wirkungen".
Quelle: ntv.de, dpa/AFP