"Verrat an junger Generation"Warnung vor akutem Kollaps in der ambulanten Psychotherapie verhallt?
Von Sabine Oelmann
Jeder Dritte in Deutschland ist von einer psychischen Erkrankung betroffen, für die Behandlung sollte der Patient etwas Zeit mitbringen. Wartezeit. Denn wenn die beschlossenen Honorarkürzungen in der Psychotherapie greifen, dann wartet man schon mal 1,5 Jahre auf einen Termin.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht anfechten. "Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung", heißt es in einem Papier des Ministeriums. Der "Erweiterte Bewertungsausschuss" hatte im März die Honorarkürzung um 4,5 Prozent ab 1. April beschlossen, was in der Ärzteschaft auf teils heftige Kritik stieß.
Eine aktuelle, bundesweite Umfrage des Aktionsbündnisses Psychotherapie e.V. bestätigt, dass gesetzlich Krankenversicherte künftig kaum Chancen auf zeitnahe Behandlung haben werden: Kommt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), so werden, laut Umfrage, voraussichtlich aus bislang durchschnittlich 9 künftig 15 Monate Wartezeit werden. Und das, obwohl jeder Dritte in Deutschland jährlich von einer psychischen Erkrankung betroffen ist.
Planungen sahen heftigere Kürzungen vor
Dem regulären Bewertungsausschuss gehören jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an. Das Gremium prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Die GKV hatte sogar eine zehnprozentige Honorarkürzung gefordert, die KBV lehnte dies ab. Der darauf eingeschaltete Erweiterte Bewertungsausschuss mit zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern beschloss dann - gegen die KBV-Stimmen - die geringere Kürzung.
Um wirtschaftlich zu überleben, sehen sich Psychotherapeutinnen und -therapeuten bundesweit gezwungen, GKV-Plätze drastisch einzuschränken. Schon jetzt reagiert über die Hälfte der Praxen und vergibt als Reaktion auf die Honorarkürzungen neuerdings durchschnittlich zwei GKV-Therapieplätze an Selbstzahlende und Privatversicherte - das bedeutet einen Wegfall von etwa 84.000 GKV-Plätzen. "Aufgrund der unsicheren Planungssituation nehme ich aktuell keine neuen Patientinnen oder Patienten mehr auf. Ich kann ihnen über 2026 hinaus schlicht keine Garantie für eine Behandlung bei mir geben", so Silvia Hoffmann, Psychologische Psychotherapeutin.
Die Kürzungen werden nach Aussagen des Aktionsbündnisses Psychotherapie e.V. nicht nur drastische Qualitätsverluste zur Folge haben, sondern auch essenzielle, bisher größtenteils unbezahlte Zusatzleistungen auf ein absolutes Minimum reduzieren. Dies würde vor allem die Koordination mit Schulen, Jugendämtern und Mitbehandelnden betreffen.
Fachliche Gründe nicht geprüft
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über das Gremium. In dem nun erstellten Papier wird betont, die Aufsicht beschränke sich "auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen". Hingegen würden "rein fachliche Gründe oder Bedenken" nicht geprüft. Dem gegenüber stehen aktuell 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Das sind 54,61 Prozent mehr als 2014, die sich vor allem durch eine stark ansteigende Anzahl von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten erklären lässt.
Gleichwohl nehme das Ministerium Kritik an langen Wartezeiten für Termine sehr ernst, heißt es. Das Gesundheitsministerium werde daher "in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, schaffen". So könnten weitere Niederlassungsmöglichkeiten entstehen "und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden".
Folgen für die Gesellschaft
Doch der psychotherapeutische Nachwuchs reagiert bereits: 13,8 Prozent - vor allem der jüngeren Generation - erwägen, ihren Kassensitz abzugeben. Dadurch würden Therapieplätze für rund 110.000 gesetzlich Versicherte wegfallen. Ein Drittel plant sogar, ganz aus der Patientenversorgung auszusteigen, sollte der Gesetzesentwurf unverändert in Kraft treten. 61,9 Prozent der niedergelassenen Therapierenden raten aktuell in Bezug zum BStabG von einer Niederlassung oder Selbstständigkeit im geplanten System ab. 61,3 Prozent der Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ausbildung sowie Angestellte verschieben die anvisierte Übernahme eines Kassensitzes auf nicht absehbare Zeit.
Die Folgen dieser Entwicklung werden gesellschaftlich und wirtschaftlich massiv sein, befürchtet das Aktionsbündnis Psychotherapie e.V.. Eine Umsetzung der Budgetierung, wie im GKV-BStabG vorgesehen, würde zum Kollaps der psychotherapeutischen Versorgung führen: Eine Katastrophe mit Ansage, denn nicht nur die Patienten sind bedroht, ganze Existenzen - und zwar 42.000 selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich Psychotherapie. Was das zur Folge haben wird, sehen die Betroffenen so: "Unkalkulierbare Mehrkosten entstehen, nicht nur im Gesundheitssystem, sondern in der gesamten Volkswirtschaft. Denn unbehandelte Menschen werden mit psychischen Erkrankungen, die bisher ambulant behandelt werden konnten, zu wesentlich teureren stationären Aufenthalten führen."
Für den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Tobias Ley sind die Sparmaßnahmen "Verrat an einer ganzen Generation, der man nach Corona Hilfe versprochen hatte", denn neben längeren Arbeitsausfällen, Schulabbrüchen, Langzeitarbeitslosigkeit und Frühberentungen sind seiner Ansicht nach besonders Kinder und Jugendliche betroffen.