Panorama

Schiff liegt vor der Insel RügenZoll darf "Eventin" aus russischer Schattenflotte nicht verwerten

11.12.2025, 17:06 Uhr
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Der Tanker "Eventin" liegt weiter vor Sassnitz auf Reede. (Foto: picture alliance/dpa)

Anfang des Jahres verliert die Crew die Kontrolle über einen Öltanker, der daraufhin in die deutsche Ostsee treibt. Das unter Panama-Flagge fahrende Schiff ist auf dem Weg nach Indien - mit 100.000 Litern Öl aus Russland. Nun beschäftigte der Fall den Bundesfinanzhof.

Ein in der Ostsee havarierter Öltanker, der der russischen "Schattenflotte" zugerechnet wird, und seine Ladung dürfen nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vorerst nicht vom deutschen Zoll verwertet werden. Das oberste deutsche Steuergericht habe den Antrag des Schiffseigners auf eine einstweilige Verfügung bestätigt, teilte der BFH mit.

Das unter panamaischer Flagge fahrende Schiff mit dem Namen "Eventin" war im Januar auf dem Weg von Russland nach Indien mit 100.000 Tonnen Öl an Bord in der Ostsee manövrierunfähig geworden und in deutsche Hoheitsgewässer getrieben. Von den deutschen Behörden wurde es daraufhin in den Hafen Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt, wo es inzwischen auf einer Gefahrgut-Reede liegt.

Das zuständige Hauptzollamt wollte den Tanker sicherstellen sowie ihn und seine Ladung auf Grundlage der EU-Sanktionen gegen Russland einziehen und verwerten lassen. Allein das Öl ist rund 40 Millionen Euro wert.

Der Eigner der "Eventin", die Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln, hat vor dem Gericht der EU gegen die Listung geklagt, die erst nach der Havarie erfolgt war. Als Grund gibt die Klägerin an, das Schiff habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren."

Urteil nach Völkerrecht

Der BFH äußerte, wie zuvor das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Zweifel, ob die Maßnahmen des Zolls rechtmäßig sind. So sei unklar, ob die Sanktionsverordnung auch für Schiffe gelten könne, die nicht absichtlich in EU-Gewässer gelangt seien, sondern nur weil sie manövrierunfähig seien. Zudem komme in diesem Fall das Völkerrecht ins Spiel, nach dem havarierte Schiffe einen sicheren "Nothafen" nutzen dürfen. Bezüglich des Öls sei unklar, ob dieses auch beim Auslaufen aus einem solchen "Nothafen" beschlagnahmt werden dürfe.

Das Bundesfinanzministerium betonte, er habe keine abschließende Bewertung vorgenommen. Man sei noch dabei, das Urteil zu prüfen, erklärte eine Sprecherin. "Aktuell prüft die Zollverwaltung die Herbeiführung eines Urteils zur Rechtmäßigkeit der Einziehung im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens."

Die sogenannte Schattenflotte wurde in die Sanktionen der EU einbezogen, weil diese oft schrottreifen Schiffe im Verdacht stehen, zur Umgehung von Sanktionen gegen Russland benutzt zu werden, aber auch für Spionage- und Sabotageaktionen in der Ostsee. Laut BFH war die "Eventin" auf dem Weg von Russland nach Indien, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls. Laut Branchendaten war das Schiff auch schon in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs.

Umweltschützer hatten sich besorgt über die Möglichkeit einer Havarie und einer Verschmutzung der südlichen Ostsee gezeigt und gefordert, das Schiff abzupumpen.

Quelle: ntv.de, mwa/dpa/rts

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