Politik

"Ich bin eine Bombe" 11.-September-Shirt nicht strafbar

Am 11. September 2001 griffen Terroristen die Zwillingstürme des WTC in New York mit Flugzeugen an.

Am 11. September 2001 griffen Terroristen die Zwillingstürme des WTC in New York mit Flugzeugen an.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Rechtsstreit um ein spezielles T-Shirt endet in Frankreich mit einem Freispruch. Geschmackvoll mag der Aufdruck "Jihad, geboren am 11. September" nicht unbedingt sein, aber strafbar ist er eben auch nicht.

Eine Mutter darf ihrem dreijährigen Sohn ungestraft ein T-Shirt mit den Sätzen "Ich bin eine Bombe" und "Jihad, geboren am 11. September" anziehen. Ein Gericht im französischen Avignon entschied, dass eine Verurteilung wegen Verherrlichung eines Verbrechens nicht möglich sei. Demnach war es nicht nachweisbar, dass mit den Sätzen die islamistischen Terroranschläge vom 11. September 2001 gepriesen werden sollten.

Die Staatsanwaltschaft hat für die Mutter und ihren mitangeklagten Bruder eine Geldstrafe von insgesamt 4000 Euro beantragt. Das Kind sei feige an die Front des hasserfüllten Spotts geschickt worden, sagte Anklagevertreter Olivier Couvignon während der mündlichen Verhandlung.

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und von einem Missverständnis gesprochen. "Für mich ist das sein Vorname und sein Geburtsdatum", sagte die 35 Jahre alte Mutter. Sie habe nicht weiter über die Aufschrift des von ihrem Bruder mitgebrachten T-Shirts nachgedacht. Er wurde ebenfalls freigesprochen.

Quelle: ntv.de, dpa

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