Überforderte Mitarbeiter 300.000 Hartz-IV-Bescheide falsch
17.02.2010, 09:48 UhrDie Jobcenter haben einem Zeitungsbericht zufolge 2009 mehr als 300.000 Bescheide für "Hartz IV"-Empfänger korrigieren müssen. Das entspricht etwa jedem dritten Widerspruchsverfahren. Die Bundesagentur für Arbeit räumt ihre Überforderung ein.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat 2009 mehr als 300.000 Bescheide für Hartz-IV-Empfänger korrigieren müssen und damit etwa jedem dritten Widerspruch nachgegeben. Dies geht aus der Jahresstatistik der BA über Widersprüche und Klagen in der Hartz-IV-Verwaltung hervor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Damit bestätigte sich der bereits im Januar gemeldete Trend auf der Grundlage der Monate Januar bis November.
Im Gesamtjahr wurden nach BA-Angaben knapp 25 Millionen Bescheide erteilt. Widerspruch wurde in 830 200 Fällen eingelegt. Davon waren 36,3 Prozent ganz oder teilweise erfolgreich.
In gut der Hälfte dieser Fälle hatte dies allerdings mit Fehlern in den Jobcentern zu tun, in denen die Hilfebedürftigen betreut werden. Hier hätten die Sachbearbeiter entweder das Recht nicht richtig angewendet oder den Sachverhalt unzureichend aufgeklärt, räumt die BA ein.
Geringe Fehlerquote
Gemessen an den 25 Millionen Bescheiden ist die offizielle Fehlerquote aber gering: Nur etwa 1,4 Prozent der Bescheide wurden laut der BA-Statistik im Widerspruchs- oder Klageverfahren geändert.
Den Vorwurf, in den Jobcentern werde eine Vielzahl fehlerhafte Bescheide erstellt und eine Widerspruchsflut produziert, hält Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA, deshalb für falsch. Die Zahlen sprächen eher "für Qualität in der Bearbeitung", sagte Alt der Zeitung.
Alt wies dagegen darauf hin, dass es seit 2005 mehr als 40 Novellen des für Hartz-IV-Empfänger maßgeblichen Sozialgesetzbuches II gegeben habe. "Allein die fachlichen Hinweise zum komplexen Leistungsrecht umfassen 500 Seiten", sagte er. Die Mitarbeiter in den Jobcentern müssten über 20 unbestimmte Rechtsbegriffe wie "angemessen", "besondere Härte" oder "Eignung" interpretieren.
Quelle: ntv.de, dsi/dpa