"Zwangsverrentung" mit Abschlägen 58er-Regelung vor dem Ende
25.10.2007, 16:21 UhrDie große Koalition sucht nach Auswegen, um eine "Zwangsverrentung" älterer Langzeitarbeitsloser in sämtlichen Fällen zu verhindern. Im Gespräch sind Schonfristen und Ausnahmen nach dem Auslaufen der so genannten 58er-Regelung Ende dieses Jahres, bestätigten Koalitionskreise in Berlin. Damit soll verhindert werden, dass ältere Langzeitarbeitslose frühzeitig mit finanziellen Abschlägen in Rente gehen müssen. "Der Schutz ist grundsätzlich politisch beschlossen und er wird zeitnah umgesetzt." Er müsse nur noch im Detail formuliert werden, hieß es.
Die 58er-Regelung sieht vor, dass Arbeitslose von einem Alter von 58 Jahren an weiter Arbeitslosengeld beziehen können, ohne beim Arbeitsamt zur Job-Suche vorstellig zu werden. Sie müssen sich aber verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, von dem an sie Altersbezüge ohne Abschläge erhalten können.
"Zwangsverrentung" mit Abschlägen bis zu 18 Prozent
Die Gewerkschaft ver.di und der Sozialverband SoVD warnten vor dem SPD-Parteitag erneut vor Altersarmut von Langzeitarbeitslosen. Sie forderten rasche gesetzliche Änderungen. Ansonsten drohe von Januar an Zehntausenden älteren Empfängern von Arbeitslosengeld II eine "Zwangsverrentung" mit Abschlägen bis zu 18 Prozent.
Zwang in Rente mit Abschlägen
Es müsse verhindert werden, dass mit Auslaufen der 58er-Regelung Arbeitslose über 60 Jahre gegen ihren Willen in die Altersrente mit Abschlägen gezwungen werden. Laut ver.di sind bereits jetzt mehr als 350.000 Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Der SoVD ist für die Abschaffung der Regelung. Die Rente mit 67 lehnt der Verband ebenso ab wie die "Ungerechtigkeit", dass Ältere nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit auf Hartz-IV-Niveau abrutschten.
Rente besser als Hartz IV
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe (CDU), sagte der "Passauer Neuen Presse", es werde geprüft, "ob es vielleicht Ausnahmen geben wird". Er gab jedoch zu bedenken, dass es in aller Regel besser für die Betroffenen sei, "in Rente zu gehen - auch mit Abschlägen - als in Hartz IV zu bleiben und von Arbeitslosengeld II zu leben."
Quelle: ntv.de