Eidesstattliche Versicherung Absicherung gegen Falschaussage
08.02.2002, 20:56 UhrEidesstattliche Versicherungen dienen der Beweisführung in juristischen Verfahren. Vielfach werden solche Versicherungen in Erwartung eines Verfahrens vorher bei einem Notar hinterlegt. Im Fall des anonymen Zeugen in der NDR-Sendung "Panorama", der Drogen-Vorwürfe gegen Hamburgs Innensenator Ronald Schill erhebt, hat sich der NDR abgesichert: Der Zeuge gab eine eidesstattliche Versicherung ab.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wie jetzt von Schill erwogen, muss die eidesstattliche Erklärung beim zuständigen Gericht abgegeben werden. Ob der Zeuge vor Gericht geladen werden kann, hängt stark davon ab, wie sich der NDR verhält. Auf die Anfrage der Hamburger Staatsanwaltschaft im Rahmen von Vorermittlungen erklärte der Sender, man werde alles rechtlich Gebotene tun, aber auch die Grundsätze des Informantenschutzes respektieren.
Um die Glaubwürdigkeit eidesstattlicher Versicherungen zu erhöhen, ist eine falsche Versicherung mit Strafe bedroht - ähnlich dem Meineid im Gerichtsverfahren, wenn auch nicht ganz so hart. Paragraf 156 Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft vor, während auf den Meineid mindestens ein Jahr steht.
Die Bedeutung, die einer solchen Versicherung beigemessen wird, hängt nach Angaben des Hamburger Zivilrechtsprofessors und Richters am Oberlandesgericht, Frank Peters, stark von der Glaubwürdigkeit der Person ab, von der die eidesstattliche Versicherung stammt.
Quelle: ntv.de