Landtag wählt Kontrollkommission AfD-Abgeordneter Hütter darf Sachsens Verfassungsschutz überwachen
15.01.2025, 16:42 Uhr Artikel anhören
Hütter darf künftig einen Blick auf den Landesverfassungsschutz haben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ein Dammbruch oder der Respekt des Wahlergebnisses? Die Wahl des AfD-Abgeordneten Carsten Hütter in die Parlamentarische Kontrollkommission in Sachsen schlägt hohe Wellen. Denn: sein Landesverband ist als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die CDU stimmt dennoch für ihn.
Der Sächsische Landtag hat mit CDU-Stimmen den AfD-Abgeordneten Carsten Hütter in seine Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) gewählt. Ihr gehören fünf Landtagsabgeordnete an. Bis auf die Linken ist jede Fraktion vertreten. Neben Hütter sitzen Ronny Wähner für die CDU, Bernd Rudolph für das BSW, Albrecht Pallas für die SPD und Valentin Lippmann für die Grünen in dem Gremium.
Aufgabe der PKK ist es, die Aktivitäten der Staatsregierung zur Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz zu kontrollieren - und auch die Tätigkeit des Landesamtes selbst. Dazu können ihre Mitglieder Sitzungen einberufen und Regierungsvertreter vorladen. Über die Informationen in den geheimen Sitzungen müssen die PKK-Mitglieder Stillschweigen bewahren.
SPD, Grüne und Linke stimmten gegen AfD-Mann Hütter, der das Amt schon zuvor innehatte. Hintergrund ist der Umstand, dass der sächsische AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Die CDU hatte ihre Zustimmung damit begründet, dass der Wählerwille bei der Besetzung der Ausschüsse zu berücksichtigen sei. Für die Wahl war die Mehrheit der Mitglieder des Landtages erforderlich.
"Die CDU hat heute ohne Not den Vertreter einer rechtsextremen Partei in das Kontrollgremium des sächsischen Verfassungsschutzes gewählt", sagte Grünen-Politiker Lippmann im Anschluss. Damit konterkariere sie das Konzept der wehrhaften Demokratie. Mit ihrem Agieren ermögliche die CDU "Verfassungsfeinden den Zugang zu hochsensiblen Informationen".
Wanderwitz rügt Entscheidung seiner Partei
Solange die AfD nicht verboten sei und gewählt werden könne, sollte die Partei in den entsprechenden Gremien des Parlaments vertreten sein, konterte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sören Voigt in der "Sächsischen Zeitung".
Kritik kam auch aus den Reihen der CDU. Der sächsische Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz sprach bereits am Vorabend der Abstimmung von "Kollaboration mit einer rechtsradikalen Partei". "Österreich lässt grüßen", schrieb er auf der Plattform X. Er reagierte damit auf die Ankündigung Voigts, dass die CDU für Hütter stimmen werde.
Der Landtag bildet zu Beginn jeder Legislaturperiode einen geheim tagenden Ausschuss, der die Regierung bei ihrer Aufsicht über den Verfassungsschutz kontrolliert. Zwei seiner Mitglieder müssen der parlamentarischen Opposition angehören.
Quelle: ntv.de, als/dpa