Politik

Wiederholungswahl wegen Pannen Ampel verliert in Berlin an Boden - CDU und AfD legen zu

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Nach gut drei Jahren ist nun auch Berlin mit der Bundestagswahl 2021 durch. Die Teilwahlwiederholung in der Bundeshauptstadt sorgt nicht für große Umbrüche im Bundestag, ist für die Ampel-Regierung dennoch ein Fingerzeig. Nun sind fast alle Stimmen ausgezählt.

Zugewinne für CDU und AfD, Verluste für die Ampel-Parteien SPD und FDP und nur ein kleines Minus bei den Grünen: Bei der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin hat der Bundestrend durchgeschlagen. Nach Auszählung fast aller Stimmen (99,9 Prozent) bleibt in der Hauptstadt dennoch die SPD stärkste Partei mit 22,3 Prozent (minus 1,2 Prozentpunkte), dicht gefolgt von den Grünen mit 22,0 Prozent (minus 0,3). Die CDU verbessert sich auf 17,2 Prozent (plus 1,3), die Linke hält mit 11,5 Prozent praktisch ihr Ergebnis der Wahl 2021 (plus 0,1). Die AfD klettert auf 9,4 Prozent (plus 1,0) und schiebt sich an der FDP vorbei, die auf 8,1 Prozent sinkt (minus 0,9).

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde in Berlin in 455 von 2256 Wahlbezirken - einem Fünftel - neu gewählt, weil es 2021 bei der Wahl viele organisatorische Probleme und Pannen gab. Die von der Landeswahlleitung am Abend veröffentlichten Zahlen stellen nicht das Einzelergebnis nur der Teilwiederholung dar, sondern das neue Gesamtergebnis, das auch den gültigen Teil der Wahl vom 26. September 2021 umfasst.

Weniger Wahlbeteiligung

Laut Landeswahlleitung gaben bis 16 Uhr - zwei Stunden vor Schließung der Wahllokale - 40,2 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. 2021 waren es in den fraglichen Wahlbezirken zur gleichen Zeit 57 Prozent. In allen Berliner Wahlbezirken zusammengerechnet - einschließlich jener, die nicht neu wählten - hatte die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl damals 75,2 Prozent betragen.

Bei Dauerregen verlief der Wahlgang am Sonntag nach Angaben der Landeswahlleitung weitgehend problemlos. "Aus organisatorischer Sicht ist die Wahl gut gelaufen", sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler im RBB. Es habe aber einige "Fehlleistungen" gegeben, die für eine Wahl dieser Größenordnung üblich seien. So kam es in mindestens zwei Fällen zu Verzögerungen. In einem Wahllokal im Bezirk Pankow fehlte ein Schlüssel für einen abgeschlossenen Raum mit den Wahlunterlagen, die dann vom Bezirk geliefert wurden.

Auftakt für wichtiges Wahljahr

Die Wahl bildet den Auftakt für ein wichtiges Wahljahr in Deutschland: Am 9. Juni steht die Europawahl an, im September folgen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Schon vor dem Berliner Wiederholungswahlgang stand fest, dass sich dadurch an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag, an der Mehrheit der Ampel-Koalition nichts ändert - der Anteil der Wiederholungswahl-Berechtigten an bundesweit allen Wahlberechtigten beträgt nur 0,9 Prozent.

Kleine Verschiebungen waren aber möglich. Einige Abgeordnete konnten ihren Sitz im Bundestag verlieren, andere neu ins Parlament einziehen - mit belastbaren Ergebnissen wurde aber erst in der Nacht zum Montag gerechnet. Bislang stellte Berlin 29 der 736 Abgeordneten im Bundestag.

Pannenwahl 2021

Am 26. September 2021 fanden in der Hauptstadt neben der Wahl zum Bundestag auch noch die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie zu einem Volksentscheid statt. Damals ging vieles schief: Lange Schlangen vor Wahllokalen, fehlende oder falsche Stimmzettel, eine zeitweise Wahlunterbrechung mancherorts - die Liste der Probleme war lang. Manche Wähler gaben ihre Stimme teils weit nach 18 Uhr ab, als schon Prognosen und Hochrechnungen veröffentlicht wurden.

Deswegen waren die beiden verpatzten Wahlen auf Landes- und Bezirksebene auf Anordnung des Berliner Verfassungsgerichtshofs bereits am 12. Februar 2023 komplett wiederholt worden. Organisatorisch ging damals alles weitgehend glatt, politische Folge war ein Regierungswechsel von Rot-Grün-Rot zu Schwarz-Rot. Die Karlsruher Richter wiederum erklärten die Bundestagswahl mit einem Urteil vom Dezember 2023 nur zum Teil für ungültig. Gleichwohl handelte es sich um die erste durch das Bundesverfassungsgericht angeordnete Wahlwiederholung in der Geschichte.

Die Teilwiederholung hatte einige Besonderheiten. Die Parteien durften keine neuen Kandidaten aufstellen, der Stimmzettel hatte so auszusehen wie 2021. Das führte beispielsweise dazu, dass formell die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann erneut antrat, die es 2021 nicht in den Bundestag geschafft hatte. Sie wurde im Dezember 2022 bei einer großangelegten Razzia festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft und Unterstützung einer (rechts-)terroristischen Vereinigung vor.

Gewählt wurde in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen, allerdings in höchst unterschiedlichem Maße. In Pankow waren 85 Prozent der Urnenwahlbezirke betroffen, in Lichtenberg nur 2,9 Prozent.

Quelle: ntv.de, mau/tkr/dpa

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