Politik

Polizei-Brutalität in der Türkei Ankara muss zahlen

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(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei in drei Fällen wegen der Brutalität seiner Sicherheitskräfte verurteilt. Die Straßburger Richter rügten zugleich, dass bisher keiner der verantwortlichen Polizisten zur Rechenschaft gezogen wurde. Ankara muss nun an die fünf Kläger insgesamt 87.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Im ersten Fall hatten Polizisten die drei Kläger im Januar 2002 unter dem Verdacht festgenommen, Kupferkabel gestohlen zu haben. Während des Verhörs prügelten die Beamten mit harten Gegenständen auf die damals 15, 17 und 22 Jahre alten Türken ein. Unterstützt von einem gerichtsmedizinischen Gutachten und Zeugenaussagen reichten die Anwälte der Opfer Klage gegen die beteiligten Polizisten ein, diese wurden jedoch zu den Akten gelegt. Im zweiten Fall wurde eine heute 44-jährige Anwältin Ende 2001 während einer Kundgebung von Polizisten so heftig geschlagen, dass ihre Lippe platzte und sie eine Reihe von Kopfverletzungen erlitt.

Im dritten Fall ging es um die blutige Niederschlagung einer Meuterei in einem Istanbuler Gefängnis im Dezember 2000. Damals intervenierten türkische Sicherheitskräfte in rund 20 Gefängnissen, in denen Häftlinge mit Hungerstreiks gegen eine Reform des Strafvollzugs protestierten. Im Gefängnis von Istanbul schossen sie auf Häftlinge, die sich gegen ihre Evakuierung zur Wehr setzten. Zwölf Insassen wurden getötet, rund 50 weitere verletzt. Der heute 36 Jahre alte Kläger erlitt lebensgefährliche Bauchschüsse.

In allen Fällen sei die Gewalt der Sicherheitskräfte unverhältnismäßig und unnötig gewesen, rügte der Straßburger Gerichtshof. Zudem habe es keine effizienten Ermittlungen gegeben, alle beteiligten Sicherheitskräfte seien straffrei geblieben.

Quelle: ntv.de, AFP

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