Politik

Karlsruhe kippt Einschränkungen Auslandsdeutsche dürfen wählen

Erneut urteilt das Bundesverfassungsgericht über das Wahlrecht. Und erneut muss der Gesetzgeber eine Regelung ändern. Diesmal geht es um Auslandsdeutsche. Die Vorschrift, dass sie mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, um bei Bundestagswahlen wählen zu dürfen, wird von den Richtern gekippt.

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(Foto: dpa)

Im Ausland lebende Deutsche müssen nicht mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gewohnt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu dürfen. Eine entsprechende Regelung im Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss. Der Fehler führt jedoch nicht zur Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009, so die höchsten deutschen Richter.

Geklagt hatten zwei Deutsche, die 1982 in Belgien geboren wurden, aber nie länger in Deutschland gewohnt haben. Weil sie 2009 nicht mitwählen durften und den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt sahen, legten sie Einspruch gegen die Wahl ein. Zu Recht, befanden die Richter. Weil die Frauen zur Klärung "einer allgemein bedeutsamen Frage des Wahlrechts beigetragen" haben, soll der Bund ihnen nun die Auslagen für das Verfahren erstatten. Der Gesetzgeber kann die beanstandete Regelung bei der nächsten Wahl einfach nicht anwenden oder eine Neuregelung erlassen.

Die Entscheidung erging mit 7:1 Stimmen. Aus Sicht fast aller Richter des Zweiten Senats sichert auch ein dreimonatiger Aufenthalt nicht die Vertrautheit mit den hiesigen politischen Verhältnissen. Schließlich gebe es eine Reihe von Auslandsdeutschen, die mitwählen dürfen, obwohl sie zum Zeitpunkt ihres Aufenthalts in Deutschland noch sehr jung waren oder schon sehr lange nicht mehr hier wohnen.

Richterin Gertrude Lübbe-Wolff gab ein Sondervotum ab. Für sie ist die Dreimonatsregel gerechtfertigt, weil sie das "notwendige Mindestmaß an realer Verbindung zur Bundesrepublik" wahren soll. Es gehe in einer Demokratie auch darum, dass Wähler wie Gewählte die Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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