Politik

Mauer-Prozess BGH hebt Freisprüche auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für drei frühere DDR-Spitzenpolitiker im so genannten zweiten Politbüro-Prozess aufgehoben. Die Angeklagten seien als Mitglieder des DDR-Politbüros verpflichtet gewesen, auf eine Humanisierung des Grenzregimes hinzuwirken, erklärte der 5. Strafsenat in Leipzig zur Begründung. Dies habe sich auch aus der Verfassung der DDR ergeben.

Die drei früheren SED-Funktionäre Herbert Häber, Siegfried Lorenz und Hans-Joachim Böhme müssen sich nun erneut vor einer anderen Kammer des Berliner Landgerichts wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten.

Das Landgericht Berlin hatte die drei Männer im Juli 2000 von dem Vorwurf freigesprochen, für die Tötung von vier Flüchtlingen an der Berliner Mauer zwischen 1984 und 1989 mitverantwortlich zu sein. Damit hatte erstmals ein Prozess um die Mauertoten gegen frühere DDR-Spitzenpolitiker mit einem Freispruch geendet. Gegen die Entscheidung hatten die Staatsanwaltschaft und eine Nebenklägerin Revision eingelegt.

Der BGH betonte nun, für die gebotene Humanisierung wäre nicht etwa die Öffnung der Mauer erforderlich gewesen. Die Angeklagten könnten sich auch nicht darauf berufen, dass sie bei einer Initiative im Sinne eines humaneren Grenzregimes an der Mehrheit im Politbüro gescheitert wären.

Quelle: ntv.de

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