Blick auf nachrichtendienstliche Arbeit BKA wehrt sich gegen schärfere Kontrolle
31.08.2013, 08:22 Uhr
Ziercke fühlt sich schon ausreichend kontrolliert.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Expertenkommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze kommt zu einer klaren Empfehlung: Auch das Bundeskriminalamt soll vom Parlamentarischen Kontrollgremium überprüft werden, zumindest in seinen nachrichtendienstlichen Arbeiten. Doch BKA-Chef Ziercke will nichts davon wissen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht keine Notwendigkeit für eine stärkere Kontrolle seiner Arbeit durch den Bundestag. Sein Präsident Jörg Ziercke sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Ich kann nicht sehen, dass die parlamentarische Kontrolle des BKA nicht umfassend gewährleistet wäre. Das BKA ist kein Nachrichtendienst und damit auch nicht nachrichtendienstlich tätig." Seine Behörde handele zur polizeilichen Gefahrenabwehr aufgrund konkreter Gefahren.
"Für polizeiliche Gefahrenabwehr im Bund und in den Ländern gibt es bisher keine Zuständigkeit eines Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), sondern die Polizeien, auch das BKA, unterliegen einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle", erläuterte Ziercke.
Untersuchung der Sicherheitsgesetzgebung
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte am Mittwoch eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste und auch des Bundeskriminalamts gefordert, soweit es um dessen nachrichtendienstliche Tätigkeit gehe. Sie folgte damit einer Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland.
Zwölf Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte die Regierungskommission erstmals Bilanz der seither beschlossenen Anti-Terror-Gesetze in Deutschland gezogen. Die Experten empfehlen mehrheitlich eine strengere Kontrolle der Sicherheitsbehörden.
Das Gremium hatte unter anderem das Recht auf unangemeldete Besuche bei den Behörden eingefordert. Außerdem unterbreitete es den Vorschlag, auch die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Bundeskriminalamtes vom PKGr kontrollieren zu lassen. Im Gegenzug müssten die Informationspflichten von Bundeskriminalamt und Landesstaatsanwaltschaften gegenüber der Karlsruher Behörde gestärkt werden. Die Karlsruher Ermittler sollen Fälle rascher an sich ziehen können. Mehrheitlich drängte das Gremium zudem darauf, den Einsatz von V-Leuten gesetzlich zu regeln.
Quelle: ntv.de, dpa