Politik

Reformvertrag im Bundestag Begleitgesetze in erster Lesung

Der Bundestag unterbricht an diesem Mittwoch seine parlamentarische Sommerpause zur ersten Lesung der Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag. Das Parlament steht unter Zeitdruck, weil das Bundesverfassungsgericht eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Regierung in den EU-Fragen verlangt hat.

Müssen zusammenpassen: Der Vertrag von Lissabon und das deutsche Grundgesetz.

Müssen zusammenpassen: Der Vertrag von Lissabon und das deutsche Grundgesetz.

(Foto: dpa)

Im Streit mit der Union über eine ergänzende Entschließung zum Lissabon-Vertrag will die SPD nicht nachgeben. Die Verhandlungen darüber dürften sich bis zur endgültigen Verabschiedung der Begleitgesetze am 8. September im Bundestag hinziehen.

Mit seiner Partei werde es keine Resolution "mit falschen Botschaften und Signalen" geben, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Die Forderungen der CSU liefen darauf hinaus, den Vertrag nachträglich zu diskreditieren. Die CSU müsse sich überlegen, ob sie als "anti-europäische Partei" auftreten wolle oder den ausgehandelten Konsens mittrage.

Ein Brief als Ausweg

Die SPD lehnt die CSU-Forderung nach neuen Klagerechten der Verfassungsorgane gegen EU-Entscheidungen ab. Dies verlangt die CSU allerdings nicht mehr für die auslaufende Legislatur. Die SPD will auch nicht, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gegenüber seinen EU-Amtskollegen ausdrücklich die deutschen Positionen zum Lissabon-Vertrag darlegt. "Wir wollen solche Vorbehalte nicht", betonte Oppermann. Ein Ausweg aus dem Streit könnte sein, dass die Bundeskanzlerin in einem Schreiben an ihre Amtskollegen in der EU auf die Beschlüsse des Bundestages verweist.

Union, SPD, FDP und Grüne hatten sich auf drei Begleitgesetze zur Umsetzung des Lissabon-Vertrags verständigt. Die Linke lehnt den Vertrag insgesamt ab und hat dazu einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Ein weiteres Gesetz der Koalition befasst sich mit den Mitwirkungsrechten des Bundesrats.

Die Bundesregierung wird künftig verpflichtet, bei allen weiteren Verlagerungen von Kompetenzen nach Brüssel vorher das Parlament zu befragen. Bei anderen Entscheidungen der EU hat das Parlament umfassende Informationsrechte und kann dazu auch Beschlüsse fassen. Die Regierung muss sich aber nicht in jedem Fall daran halten.

Ziel aller Fraktionen - mit Ausnahme der Linken - ist es, dass Deutschland vor dem irischen Referendum am 2. Oktober den Lissabon- Vertrag endgültig billigt. Der Bundesrat befasst sich am 18. September abschließend mit den Begleitgesetzen.

Quelle: ntv.de, dpa

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