Politik

Dienst in KriegsgefangenenlagerBehörden ermitteln gegen 105-jährigen NS-Wachmann

25.09.2026, 16:57 Uhr
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Kriegsgefangene des Lagers Stalag 326 nach der Befreiung durch US-Truppen am 22. April 1945. (Foto: imago/Reinhard Schultz)

Während des Zweiten Weltkriegs werden im Stalag 326 bei Bielefeld vor allem sowjetische Kriegsgefangene eingepfercht. Nun ermitteln die Behörden gegen einen früheren Wachmann des Lagers. Es geht um den Vorwurf der Beihilfe zum Mord.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen einen 105-Jährigen, der während des Zweiten Weltkriegs Wachmann in einem Kriegsgefangenenlager der Wehrmacht in Ostwestfalen gewesen sein soll. Es gehe um den Vorwurf der Beihilfe zum vielfachen Mord, sagte eine Sprecherin der Behörde. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ist als Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen zuständig für solche Verfahren in ganz Nordrhein-Westfalen.

Der Mann soll im Kriegsgefangenenlager Stalag 326 in Stukenbrock-Senne bei Bielefeld eingesetzt gewesen sein. Das Lager am Rande des Teutoburger Waldes diente vor allem der Aufnahme sowjetischer Kriegsgefangener, die zur Zwangsarbeit weiterverteilt wurden. Die Gefangenen litten unter Hunger, Krankheiten und katastrophalen Lebensbedingungen. Zehntausende starben. Insgesamt waren Historikern zufolge zwischen 1941 und 1945 mehr als 300.000 Kriegsgefangene in dem Lager. Heute erinnert dort eine Gedenkstätte an die Opfer.

Angestoßen wurden die Ermittlungen von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Die Behörde sammelt und prüft Hinweise auf NS-Verbrechen und bereitet Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter vor. Im März sei der Fall dann an die Staatsanwaltschaft Dortmund weitergegeben worden, die ein Ermittlungsverfahren aufgenommen habe, sagte die Sprecherin.

Immer wieder gibt es noch einzelne juristische Verfahren gegen hochbetagte Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus etwa in Konzentrationslagern gearbeitet haben. Gerichte hatten zuletzt entschieden, dass der Dienst in einem Lager unter gewissen Umständen als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann, wenn eine Person wissentlich und willentlich das systematische Töten unterstützt hat. Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nach deutschem Recht nicht. Deshalb sind auch jetzt noch Ermittlungsverfahren und Prozesse gegen Beteiligte an NS-Verbrechen möglich.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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