"Kein Tatverdacht" gegen Islamisten Berlin lässt Terrorverdächtige frei
26.10.2011, 16:00 UhrDer Terrorverdacht gegen zwei Männer, die kurz vor dem 11. September wegen festgenommen worden waren, hat sich nicht bestätigt. Die 24 und 28 Jahre alten Männer dürfen die Untersuchungshaft verlassen. Die Ermittlungen gehen allerdings weiter. Die beiden Verdächtigen sollen auffällige Mengen Chemikalien gekauft haben.
Sechs Wochen nach der Festnahme zweier Terrorverdächtiger in Berlin sind die Männer wieder auf freiem Fuß. Sie wurden aus der Untersuchungshaft entlassen. Aus Sicht der Richter bestehe kein dringender Tatverdacht, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Die Ermittlungen gegen die beiden gingen aber weiter. Sie seien weiterhin verdächtig, auch wenn sie nicht mehr in Untersuchungshaft säßen.

Polizisten fahren schwer bewaffnet in Berlin-Moabit vor. Dort wurden die Männer am 9. September dem Haftrichter vorgeführt.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die arabischstämmigen Männer im Alter von 24 und 28 Jahren waren drei Tage vor dem 11. September festgenommen worden - dem Jahrestag der Terroranschläge in den USA im Jahr 2001. Die Ermittler sahen in ihnen mutmaßliche islamistische Terroristen und warfen ihnen vor, einen Bombenanschlag geplant und dafür Chemikalien bestellt zu haben. Fahnder durchsuchten die Wohnungen der Männer in den Stadtteilen Kreuzberg und Neukölln sowie Räume eines islamischen Kulturvereins und einer Moschee in Berlin-Wedding.
Zwei Betrieben in Berlin und Baden-Württemberg waren Bestellungen der Männer in verdächtiger Menge aufgefallen. Die Chemikalien waren nach Ermittlerangaben für einen Sprengsatz von erheblicher Wirkung geeignet.
Was die Verdächtigen genau planten oder wem ein Anschlag gelten sollte, wurde nicht bekannt. "Das Gericht hat entschieden, dass die Indizien für einen dringenden Tatverdacht und damit den Untersuchungshaftbefehl nicht reichen", begründete Steltner die Freilassung.
Übereilter Zugriff?
Nach Informationen des "Spiegel" befand das zuständige Kammergericht, dass die Ermittler zu früh zugegriffen hätten. Sie hatten den 28-Jährigen aus dem Gaza-Streifen und den 24-Jährigen mit deutschem Pass und libanesischen Wurzeln monatelang überwacht.
Von einem geplanten islamistischen Anschlag wollten die Ermittler aber schon damals nicht sprechen. Auch die Bundesanwaltschaft hatte darauf verzichtet, die Ermittlungen an sich zu ziehen. Die Festgenommenen waren auf Grundlage des Paragrafen 89 a des Strafgesetzbuches festgenommen worden, der erst 2009 geschaffen worden war. Danach ist auch die Vorbereitung eines Terroranschlags strafbar.
Quelle: ntv.de, dpa