Politik

Neue Pflichtverletzung Betrunken beim Bewerbungsgespräch führt zu Bürgergeldkürzung

29.06.2026, 18:17 Uhr
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Auch ungepflegten Bewerbern kann die Sozialleistung gekürzt werden, wenn sie deswegen nicht eingestellt werden. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

In wenigen Tagen tritt die neue Bürgergeld-Reform in Kraft. Für die fast 5,5 Millionen Empfänger bleibt die Höhe der Sozialleistung gleich, doch die Regeln werden schärfer. Dies betrifft auch das Auftreten bei Vorstellungsgesprächen.

Empfänger von Sozialleistungen wie der neuen Grundsicherung können künftig Leistungen gekürzt bekommen, wenn sie ungepflegt oder unter Alkohol zum Vorstellungsgespräch erscheinen. Das geht aus einer aktualisierten Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter hervor.

Pflichtverletzungen von Leistungsempfängern in der Grundsicherung sind in Paragraf 31 des Sozialgesetzbuches II geregelt. Eine solche Verletzung liege etwa vor, wenn die entsprechenden Personen durch negatives Verhalten verhindern, dass sie von einem Arbeitgeber eingestellt werden. "Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn leistungsberechtigte Personen stark ungepflegt oder alkoholisiert zum Bewerbungsgespräch erscheinen und der Arbeitgeber sie deshalb vom weiteren Verfahren ausschließt", heißt es in der Weisung. Wer Pflichtverletzungen begeht, kann seine Leistungen gekürzt bekommen.

Die neue Weisung an die Jobcenter greift zum 1. Juli, also ab diesem Mittwoch. Dann tritt auch die von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebrachte Reform des bisherigen Bürgergelds in Kraft, die künftig Grundsicherung heißt. Die Höhe der Sozialleistung ändert sich nicht, für die Bezieher gelten künftig aber schärfere Regeln.

Derzeit bekommen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, davon sind rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter Bürgergeld-Niveau liegt. Wer seinen Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent.

Für beide Regierungspartner - CDU/CSU und SPD - ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu - auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Die Beteiligung daran war jedoch gering.

Quelle: ntv.de, mwa/AFP/dpa

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