Neue Argumente für Parteiverbot"Bislang umfangreichstes Gutachten" hält AfD für eindeutig verfassungswidrig
Von Sebastian Huld
Während die AfD in Sachsen-Anhalt den stramm gestreckten Arm ihres Landesvorsitzenden Reichardt erklären muss, stellt ein neues Gutachten die Zulässigkeit der gesamten Partei infrage. Beteiligte Juristen und Experten sind sich sicher: Ein Verbotsprüfungsverfahren wäre erfolgreich.
73 Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht die AfD laut Umfragen nicht nur vor einem deutlichen Wahlsieg, auch die absolute Mehrheit und damit die alleinige Regierungsbildung sind in Reichweite. Folgt man einem neuen, von der Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichten Gutachten, sollte die AfD aber weder bei dieser noch einer anderen Wahl antreten dürfen. "Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz", schließen die Autoren des nach eigener Darstellung "bislang umfangreichsten und juristisch anspruchsvollsten Gutachtens" zur Verfassungsmäßigkeit der Partei.
Die Autoren führen sogar zwei Gründe an, die jeder für sich ein Verbot begründeten. Beide seien hinreichend gut belegt: Die AfD verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. "Die AfD möchte Politikerinnen anderer Parteien strafrechtlich verfolgen. Sie ruft nach Haftbefehlen, nach der Anklagebank, nach Gefängnisstrafen für Entscheidungen, die ihr politisch nicht passen", sagt der Jurist und Projektleiter hinter dem Gutachten, Bijan Moini. "Politisch motivierte Strafverfolgung aber verletzt ganz klar das Demokratieprinzip."
Zweite Säule der Einschätzung einer Verfassungswidrigkeit ist der laut Gutachten nachweisliche Angriff auf die im Grundgesetz verankerte Menschenwürdegarantie: "Ihr politisches Konzept ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte, von Musliminnen, von Schutzsuchenden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen wie Transpersonen gerichtet", fasst Moini die Befunde zusammen. Die AfD etabliere so "verschiedene Klassen an Menschen" - auch weil etwa eine forcierte Abschiebung in Länder, wo Betroffenen akut Folter droht, diesen Menschen das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit verweigere.
So rassistisch wie die NPD - mindestens
"Ein zentraler Aspekt im politischen Konzept der AfD ist ihr ethnisch-kulturelles Volksverständnis", so Moini. "Während das Grundgesetz nur ein Staatsvolk kennt, das Bürgerinnen gerade nicht nach ihrer Herkunft klassifiziert, können wir der AfD auf der Grundlage von mehreren Hundert Belegen nachweisen, dass sie ein davon abweichendes Volksverständnis vertritt. Deutsche in ihrem Sinne sind nicht alle, die einen deutschen Pass besitzen, sondern nur die mit entsprechenden Vorfahren."
Entscheidend sei, dass die AfD dieses Volksverständnis auch in politischen Entscheidungen realisieren will. Ein Beispiel hierfür sei auch, dass die AfD in Sachsen-Anhalt plant, "Flüchtlingskinder" dauerhaft in abgesonderten Klassen zu beschulen. "Für praktisch alle rassistisch geprägten Forderungen der NPD gibt es bei der AfD Entsprechungen. Teils geht die AfD auch über Forderungen der NPD hinaus", so Moini. Das ist deshalb wichtig, weil das Bundesverfassungsgericht die NPD und ihre Nachfolgepartei "Die Heimat" als verfassungsfeindlich eingestuft und nur wegen deren Verzwergung auf ein Verbot verzichtet hat.
Insbesondere bei der Frage des Demokratieprinzips sind sich Autoren und Zweitprüfer sicher, einen validen Punkt für ein Parteienverbot sehr gut belegen zu können. Rund 2200 Beweise gebe es, dass die AfD vorhabe, missliebige Politikerinnen und Politiker mit Gerichtsverfahren zu überziehen und einzuschüchtern. "Freie Demokratie ist einfach nicht mehr vorstellbar, wenn man für politische Entscheidungen - nicht für strafwürdiges Verhalten, sondern für politische Entscheidungen - Sorge haben muss, verfolgt zu werden und im Gefängnis zu landen", so Moini.
AfD-Politiker hätten Strafen für mehr als 20 Politiker und Politikerinnen angekündigt, teils unter juristisch haarsträubenden Vorwürfen wie etwa, "dass Angela Merkel massenhaft Beihilfe zur Vergewaltigung geleistet hätte" mit ihrer Migrationspolitik.
Gutachten mehr als 3000 Seiten dick
Mehr als 1500 Seiten lang ist das Gutachten, das komplett online zu finden ist. Dazu kommt ein in etwa gleich großer Anhang mit Quellennachweisen. Dabei sichteten die acht Autorinnen und Autoren mehr als 3 Millionen öffentlich zugängliche Texteinheiten wie Posts in sozialen Netzwerken, Wahlprogramme, Reden und Anträge in Parlamenten. 2500 Belege dafür, dass die AfD verboten werden könne, seien gefunden worden. Unabhängig voneinander haben die Staatsrechtsprofessoren Christoph Möllers und Sophie Schönberger in einem Zweitgutachten die Wissenschaftlichkeit von Vorgehen und Analyse bestätigt.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, eine von Stiftungen und privaten Spendern finanzierte Nichtregierungsorganisation, betont die ergebnisoffene Vorgehensweise des Projekts. Eine "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" sei etwa "nicht nachweisbar", sagt der Jurist Moini. Ob der AfD-Politiker Martin Reichardt tatsächlich einen sogenannten Hitlergruß gezeigt hat, kann und will Moini nicht bewerten. Falls ja, "könnte man das als Glorifizierung des Nationalsozialismus werten", der eine Wesensverwandtschaft begründet. "Aber die wenigen Anhaltspunkte, die wir dafür gefunden haben, sind sicher nicht prägend für die Partei."
Die Autoren führen auch auf, welche anderen für ein Parteienverbot relevanten Vorwürfe gegen die AfD sie nicht ausreichend belegen konnten: "Behindertenfeindliche Tendenzen" seien nicht ausreichend konkret. Dass die AfD auch Deutsche mit Migrationshintergrund aus dem Land vertreiben, die parlamentarische Demokratie abschaffen und Gerichte in ihrer Unabhängigkeit beschneiden wolle, habe die Quellenrecherche nicht beweisen können.
Muss Dobrindt umdenken?
Die Debatte über ein Verbotsverfahren ist zuletzt deutlich ruhiger geworden. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Prüfantrag zu stellen. Dann muss das Gericht entscheiden. Die SPD ist in der Frage gespalten, Grüne und Linke befürworten solch einen Antrag. Die Union lehnt das mehrheitlich ab. Sie hat Zweifel an den Belegen und Angst vor den Folgen eines Scheiterns in Karlsruhe. Hinzu kommen praktische Erwägungen angesichts von Millionen Wählern, die sich von der AfD parlamentarisch vertreten fühlen, möglichen Neuwahlen in allen Parlamenten mit AfD-Vertretern und Konsequenzen für Beamte, die sich in der AfD engagiert haben.
Für Moini hat sich mit dem neuen Gutachten dennoch etwas fundamental verändert im Vergleich zum Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Nach dessen Lektüre nämlich hatte sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in seiner ablehnenden Haltung bestätigt gesehen. "Auf der Grundlage des BfV-Gutachtens verstehe ich diese Aussage von Herrn Dobrindt", so Moini. "Auf der Grundlage unseres Gutachtens nicht mehr."
So hätten die Verfassungsschützer weder die Landesverbände noch parlamentarische Vorgänge betrachtet. "Wir haben auch sehr viel mehr Social-Media-Äußerungen ausgewertet und wir kommen eben, wenn wir alles zusammensetzen - und das haben wir getan - zu einem sehr viel anderen, vollständigeren Bild von der AfD als das BfV." Ob Dobrindt nun auch dieses Gutachten lesen wird? Die SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil würdigten das Gutachten als wichtigen Beitrag und forderten die Sicherheitsbehörden auf, sich mit diesem auseinanderzusetzen. Die Entscheidung für einen Verbotsprüfungsantrag kann aber keine Behörde treffen. Oberster Dienstherr dieser Behörden ist wiederum Bas' und Klingbeils Kabinettskollege Dobrindt. Gemeinsam könnte die Koalition eine Prüfung durch Karlsruhe vorantreiben.
48.000 Mails an Abgeordnete
"In der Debatte über ein mögliches Parteiverbot fehlt es bislang an einer belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD", sagt Dana-Sophia Valentiner, Mitglied des GFF-Vorstands. Während der Vorstellung des Gutachtens bestritten Valentiner, die als Jura-Professorin an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg tätig ist, und Moini auch auf wiederholte Nachfrage, sie würden aus dem Befund des Gutachtens politische Forderungen ableiten. "Wir wünschen uns, dass das Gutachten ernst genommen wird in Politik und Gesellschaft und einen Beitrag leistet zu der weiteren Diskussion über einen möglichen Verbotsantrag. Uns geht es aber nicht um die Förderung eines Verbotsantrages", sagte Valentiner.
Auf ihrer Website hat die GFF dennoch eine Kampagne gestartet, die aber bei der Vorstellung des Gutachtens mit keiner Silbe erwähnt wurde. Die GFF will das Gutachten allen Bundestagsabgeordneten bekannt machen. "Unser Ziel: Jede*r Abgeordnete einer demokratischen Partei bekommt mindestens 100 E-Mails aus dem eigenen Wahlkreis", heißt es da über einer vorformulierten E-Mail, die den Empfänger eindringlich zur Auseinandersetzung mit dem Gutachten auffordert. Dieses schaffe "in der Debatte um ein mögliches Partei-Verbotsverfahren mehr Klarheit". 48.000 Mails an Abgeordnete will die Gesellschaft für Freiheitsrechte von Unterstützern versenden lassen.
Moini sieht aber neben der Verbotsfrage noch einen anderen Punkt durch das Gutachten berührt: Zunehmend sehen sich Lehrkräfte oder gemeinnützige Organisationen mit dem Vorwurf einer Verletzung des Neutralitätsgebots konfrontiert, wenn sie sich klar von der AfD distanzieren oder gar gegen die Partei engagieren. In Orten mit hohem AfD-Zuspruch oder einer Mitbestimmung der AfD in den Kommunalparlamenten ist der politische Druck inzwischen teils erheblich. "Wenn diese Partei sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet und wir das nachgewiesen haben, dann kann man so eigentlich nicht mehr argumentieren", sagt Moini.
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