Stammzellengesetz Bundesrat billigt Novelle
23.05.2008, 10:38 UhrDie Vorschriften für die ethisch umstrittene Forschung an embryonalen Stammzellen werden gelockert. Nach dem Bundestag befürwortete auch der Bundesrat, den Stichtag zum Import solcher Zellen vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 zu verschieben. Damit haben deutsche Forscher nun Zugriff auf deutlich mehr und neuere Zelllinien. Bayern scheiterte mit seinem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, um die Lockerung doch noch zu verhindern.
Urzellen menschlichen Lebens
Embryonale Stammzellen sind Urzellen menschlichen Lebens. Aus einer befruchteten Eizelle entwickeln sich mittels Teilung in den ersten Stunden und Tagen "Bausätze", die zunächst alles können. Binnen weniger Wochen werden daraus rund 200 verschiedene Zelltypen - zum Beispiel Nerven, Haut, Herz oder Lunge.
Die Aufgabe einer Stammzelle ist es also grundsätzlich nicht, eine bestimmte Funktion selbst auszuführen, sondern spezialisierte Zellen zu bilden, die dies dann erledigen. Auch im ausgewachsenen Körper gibt es noch Stammzellen, damit im Lauf des Lebens Schäden "repariert" werden können. Diese "adulten" Stammzellen sind aber spezialisierter - zum Beispiel auf die Erneuerung von Gehirn oder Knochenmark - ausgerichtet.
Die Differenzierungsfähigkeit der Stammzellen nimmt im Laufe der Zeit ab: "Omnipotente" (also zu allem fähige) Stammzellen weisen Embryonen nur für die ersten sieben Tage nach der Befruchtung auf. Forscher hoffen, mit diesen Zellen im Labor Ersatzgewebe und -organe herzustellen, um damit einmal schwere Krankheiten heilen zu können. Dazu zählen Krebs, Alzheimer oder Multiple Sklerose. Umstritten ist diese Forschung vor allem, weil die Gewinnung embryonaler Stammzellen das Ende des Embryos bedeutet. Daher suchen Mediziner Alternativen.
Eine Alternative ist die Gewinnung und Verwendung "adulter" Stammzellen, die ethisch unbedenklich ist. Diese Zellen können zum Beispiel bei Neugeborenen aus dem Blut der Nabelschnur entnommen und auf Eis gelegt werden. Wissenschaftler haben auch erste Erfolge, solche Zellen umzuprogrammieren.
Keine deutschen Chimären
In Großbritannien ist darüber hinaus die Züchtung von Chimären-Embryos erlaubt worden, die als Stammzell-Lieferanten dienen sollen. Dabei werden Embryos aus menschlicher Erbinformationen und tierischen Eizellen gezüchtet. Der Vorteil dabei ist, dass tierische Eizellen praktisch unbegrenzt zur Verfügung stehen. Allerdings gilt dieses Verfahren als ethisch höchst problematisch. Deutschland lehnt es ab, Großbritannien auf diesem Weg zu folgen.
Quelle: ntv.de