Politik

Kurzer Wehrdienst braucht Zustimmung Bundesrat kann Gesetz stoppen

Wehrpflichtige bei der Grundausbildung in der Knüll Kaserne in Schwarzenborn im Schwalm-Eder-Kreis.

Wehrpflichtige bei der Grundausbildung in der Knüll Kaserne in Schwarzenborn im Schwalm-Eder-Kreis.

(Foto: dpa)

Die Bundesregierung und der Bundestag haben die Verkürzung von Wehr- und Zivildienst bereits beschlossen. Doch der Bundesrat könnte das Gesetz noch stoppen. Laut einem Gutachten des Parlaments benötigt das Gesetz die Zustimmung der Länderkammer.

Die vom Bundestag beschlossene Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes von neun auf sechs Monate bedarf nach einem Gutachten des Bundestages der Zustimmung des Bundesrats. Mit der in der Gesetzesänderung vorgesehenen Option auf freiwillige Verlängerung des Zivildienstes werde dem Bundesamt für den Zivildienst eine Aufgabe übertragen, die es bisher nicht hatte, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments.

Daraus ergebe sich die Zustimmungsbedürftigkeit des gesamten Wehrrechtsänderungsgesetzes. Die Bundesregierung sei davon ausgegangen, dass es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, bei dem ein Widerspruch des Bundesrates durch die Mehrheit des Bundestages überstimmt werden kann, schrieb die Zeitung.

"Wehrdienst-Praktikum vermeiden"

Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels, der das Gutachten dem Bericht zufolge in Auftrag gegeben hat, sagte dem Blatt: "Damit ist die Bundesregierung noch nicht über die Hürde. Es gibt noch eine Möglichkeit, den Unsinn dieses Wehrdienst-Praktikums zu vermeiden." Die SPD bemängelt, dass der Wehrdienst durch die Reform zu einem "sechsmonatigen Praktikum bei der Bundeswehr" verkümmere.

Der Bundestag hatte das Wehrrechtsänderungsgesetz am 17. Juni mehrheitlich gebilligt. Die Neuregelung, die rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten soll, soll nach dem Willen der schwarz-gelben Bundesregierung noch vor der Sommerpause den Bundesrat passieren. Zivildienstleistende können – zusätzlich zu den sechs Monaten Grunddienst – ihre Tätigkeit freiwillig um drei bis sechs Monate verlängern.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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