Politik

"Bessere Suchtprävention"Bundesregierung will begleitetes Trinken verbieten

12.08.2026, 15:47 Uhr
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Die Altersgrenze für den Konsum und Kauf von Alkohol soll auf 16 Jahre steigen. (Foto: picture alliance/dpa)

Mit 14 das erste Bier mit Papa teilen, für manche eine Kindheitserinnerung. Das soll nun zumindest in öffentlichen Räumen verboten werden. Um den Schutz junger Menschen zu stärken, legt die Bundesregierung nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor.

Die Bundesregierung will das sogenannte begleitete Trinken für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett. Damit soll eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die Kauf und Konsum in der Öffentlichkeit von Bier, Wein und Sekt in Begleitung der Eltern auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt. Das Jugendschutzgesetz in seiner heutigen Form ist 2003 im Kraft geregelt.

Die Stelle, die von der Bundesregierung geändert werden will, betrifft das Verbot an Gaststätten und Verkaufsstellen, Bier oder ähnliche alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen oder auszuschenken. Bisher galt dies eben dann nicht, wenn die Jugendlichen von einer sorgeberechtigten Person begleitet wurden, also meist den Eltern. Dieser Zusatz soll nun gestrichen werden.

Die aktuelle Ausnahme "schwächt den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsum", heißt es in dem Gesetzentwurf. Sie stehe "in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention".

Die geplante Änderung des Jugendschutzgesetzes ist in einem Gesetzentwurf enthalten, mit dem Bundesfamilienministerin Karin Prien die Kinder- und Jugendhilfe reformieren will. Mit dem Entwurf muss sich nun der Bundestag befassen.

Quelle: ntv.de, kaz/AFP

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