Politik

Musterung für 18-Jährige PflichtBundestag nimmt Pläne für neuen Wehrdienst an

05.12.2025, 11:21 Uhr
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Verteidigungsminister Pistorius warb vor der Abstimmung im Bundestag für das neue Wehrdienstgesetz.

Es ist durch: Nach zähem Ringen beschließt der Bundestag den neuen Wehrdienst zur Stärkung der Bundeswehr. Er sieht vor, dass 18-jährige Männer künftig wieder verpflichtend zur Musterung müssen, der Dienst an der Waffe bliebt aber vorerst weiter freiwillig.

Der Bundestag hat den neuen Wehrdienst zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Vorgesehen ist ein massiver Aufwuchs der Streitkräfte möglichst auf freiwilliger Basis, wie das jetzt verabschiedete Gesetz vorsieht. Bei fehlenden Rekruten kann aber nach weiterem Gesetzesbeschluss später eine Pflicht greifen. Die besonders strittige Frage, wen eine Zwangseinberufung trifft und wie sie fair gestaltet wird, soll erst geklärt werden. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen. Das Gesetz soll ab Januar 2026 greifen. Die frühere Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.

Verteidigungsminister Boris Pistorius sprach von einem entscheidenden Schritt für die Verteidigungsfähigkeit. Um das Gesetz sei gestritten worden, man habe es sich nicht leicht gemacht, räumte der SPD-Politiker ein. Auch die an diesem Freitag ausgerufenen Schülerstreiks gegen den Wehrdienst zeigten dies. "Das ist eine Diskussion, die notwendig ist."

Der Dienst solle zunächst freiwillig sein, klar sei aber auch: "Wenn es nicht reicht, werden wir um eine Teil-Wehrpflicht nicht umhinkommen", sagte der SPD-Politiker. "Dieses Land, diese Demokratie verdient es." Mit Blick auf den Widerstand etwa bei den Linken betonte er: "Unsere Bundeswehr schützt auch die, die sie nicht ausrüsten wollen."

Ziel des Gesetzes ist, dass die Zahl der aktiven Soldaten bis 2035 von 183.000 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Dazu sollen 200.000 Reservisten kommen. Anlass ist die verschärfte Bedrohungslage seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Derzeit könnte von ihnen etwa die Hälfte zur Verfügung stehen. Das Gesetz legt Zielkorridore für den Personalzuwachs fest und unterscheidet zudem zwischen aktiver Truppe und Freiwilligen.

Letztere müssen mindestens sechs Monate dienen, was aber nur für den Heimatschutz und Wachaufgaben ausreicht. Sie sollen später vor allem die Reserve stärken. Die aktive Truppe ist direkt kampfbereit und muss länger ausgebildet werden. Das Verteidigungsministerium muss dem Parlament aufgeschlüsselt die Zahlen der Freiwilligen ab 2027 alle sechs Monate vorlegen.

Reichen sie nicht aus, kann per Bundestagsbeschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausgerufen werden. Dann ist auch eine zwangsweise Musterung und Einberufung möglich. Die Details dazu sollen in einem Extra-Gesetz ausgearbeitet werden.

Das Gesetz sieht zunächst die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung, dessen Beantwortung für Männer verpflichtend ist. Ebenso wird die Musterung für alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, wieder zur Pflicht. Um möglichst viele für einen freiwilligen Dienst zu gewinnen, sind Anreize wie eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto und ein Zuschuss zum Führerschein vorgesehen. Bereits mit dem Anschreiben soll bei jungen Menschen auch etwa für soziale Freiwilligendienste geworben werden.

In einem ersten Anlauf der Koalition im Oktober kam es in der SPD-Fraktion noch zum Eklat, da Teile der Fraktion und auch Verteidigungsminister Pistorius selbst das Konzept einer Arbeitsgruppe aus Union und SPD abgelehnt hatten. Strittig war besonders die Frage, wie zwangsweise ausgewählt wird, wenn sich nicht genug Freiwillige für die Vergrößerung der Bundeswehr finden.

Quelle: ntv.de, ghö/rts

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